Ich darf daher verkünden, dass das Finanzamt unseren Verein als gemeinnützig im Sinne der §§51, 59, 60 und 61 AO anerkannt hat.
Was bedeutet das für euch?
Spenden und Mitgliedsbeiträge ab dem Jahr 2021 können von Privatpersonen bei der Einkommensteuererklärung als Sonderausgabe innerhalb bestimmter Grenzen steuermindernd geltend gemacht werden; Körperschaften können die Spende („Unternehmensspenden“) bis zu einer festgesetzten Höchstgrenze vom zu versteuernden Einkommen absetzen. Näheres sagt euch euer Steuerberater.
Bei einem Betrag bis 200,00 EUR muss für eine Spende normalerweise keine Spendenbescheinigung vorgelegt werden, der Nachweis per Überweisungsbeleg sollte reichen.
Wenn euer Finanzamt da Probleme macht einfach bei mir melden - ich mache eine entsprechende Bescheinigung fertig.
Falls jemand 200,00 EUR oder mehr spendet, gibt es die Bescheinigung plus handgeschriebener Dankeskarte automatisch per Post.
