Also zumindest hier in .at ist das ein bisserl anders - und ich denke in .de auch:
Ein klassischer "Freiberufler" darf nur einen ganz engen Tätigkeitsbereich ausüben. Lt. Wikipedia ist das für .de "selbstständige wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende oder erzieherische Tätigkeiten" (
siehe hier). In dem Artikel ist praktischerweise auch (ein bischen weiter unten) der Beruf "Programmierer" näher erklärt. Interessant ist da vor allem der Satz "Diese setzt vielmehr die Entwicklung qualifizierter Software durch eine klassische ingenieurmäßige Vorgehensweise (Planung, Konstruktion, Überwachung) voraus sowie eine Ausbildung, die der eines Ingenieurs zumindest vergleichbar ist".
Für alles andere braucht man einen Gewerbeschein. Abhängig vom Gewerbeschein ist, was man mit seinem Gewerbe alles anbieten darf. Und je nachdem welches Gewerbe du betreibst und in welchem Umfang wirst du von der IHK (hier: WKO) zur Kasse gebeten.
Hast du keinen Gewerbeschein und bietest Tätigkeiten an, für die du aber einen bräuchtest und es zeigt dich jemand an (ein neidiger "Kollege" z.B.) dann musst du erst einmal einen "ordnungsgemässen Zustand" herstellen - also ein Gewerbe anmelden.
Bei den Gewerben unterscheidet man dann zwischen "freien Gewerben" und reglementierten Gewerben die z.B. eine Meisterpflicht haben. Wer ein freies Gewerbe ausübt braucht aber trotzdem einen Gewerbeschein und ist auch kein Freiberufler. Er bekommt nur den Gewerbeschein ohne Probleme und ohne "Befähigungsnachweis" - also ohne Meisterprüfung oder sowas.
Hast du nun ein Gewerbe als Softwareentwickler (in .at ist das "Dienstleistungen in der automatischen Datenverarbeitung und Informationstechnik") dann darfst du damit gewisse Tätigkeiten ausüben, die normalerweise genau geregelt sind. Mit Hardware handeln gehört bei diesem Gewerbe z.B. nicht dazu. Dabei gibts allerdings die Ausnahme, daß ich Dinge, die ich zur ausübung meiner Tätigkeit brauche sehr wohl handeln darf. Ich darf also für das Steuerungssystem das ich entwickelt habe sehr wohl auch die dafür direkt benötigte Hardware verkaufen. Den klassischen EDV-Handel rundrum aber nicht.
Davon vollkommen unabhängig ist, ob ich USt.-Pflichtig bin oder nicht. Auch wenn ich nur ein Kleingewerbe habe und daher keine Mehrwertsteuer ausweise darf ich die volle Tätigkeit meines Gewerbes ausüben. Nur eben ohne Umsatzsteuer/Mehrwertsteuer. Und nur wenn ich USt-Pflichtig bin muss ich auch eine Umsatzsteuer-Voranmeldung abgeben.
Unterm Strich bleibt der Rat: Nicht mit Halbwissen irgendwie selber rummurksen und im Internet verbreitetes Halbwissen benutzen sondern sich fundiert beraten lassen. Hier in .at gibts dafür z.B. eine Jungunternehmerförderung, dabei führen qualifizierte Fachleute eine entsprechende Beratung mit dir durch und erklären dir deine Rechte und Pflichten und was du wo wann und mit was anmelden musst und was nicht. Das gibts in .de sicher auch. Dazu gehört eine Beratung durch Steuerberater und/oder Finanzamt.
Nur dann ersparst du dir sicher unliebsame Überraschungen.
Gruß
Luggi
(der das ganze schon vor 20 Jahren gemacht hat und immer noch heilfroh ist, den Rat befolgt zu haben, sich vernünftig beraten zu lassen)