Projekt schrittweise abrechnen?

Für sonstige Unterhaltungen, welche nicht direkt mit Lazarus zu tun haben
carli
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Re: Projekt schrittweise abrechnen?

Beitrag von carli »

grl hat geschrieben:Also zumindest hier in .at ist das ein bisserl anders - und ich denke in .de auch:

[...]

Hast du nun ein Gewerbe als Softwareentwickler (in .at ist das "Dienstleistungen in der automatischen Datenverarbeitung und Informationstechnik") dann darfst du damit gewisse Tätigkeiten ausüben, die normalerweise genau geregelt sind. Mit Hardware handeln gehört bei diesem Gewerbe z.B. nicht dazu. Dabei gibts allerdings die Ausnahme, daß ich Dinge, die ich zur ausübung meiner Tätigkeit brauche sehr wohl handeln darf. Ich darf also für das Steuerungssystem das ich entwickelt habe sehr wohl auch die dafür direkt benötigte Hardware verkaufen. Den klassischen EDV-Handel rundrum aber nicht.

Davon vollkommen unabhängig ist, ob ich USt.-Pflichtig bin oder nicht. Auch wenn ich nur ein Kleingewerbe habe und daher keine Mehrwertsteuer ausweise darf ich die volle Tätigkeit meines Gewerbes ausüben. Nur eben ohne Umsatzsteuer/Mehrwertsteuer. Und nur wenn ich USt-Pflichtig bin muss ich auch eine Umsatzsteuer-Voranmeldung abgeben.


Das widerspricht sich ja nicht mit dem, was ich behaupte.
Wenn du ein Freiberufler bist, darfst du gar kein Steuerungssystem auf den Markt bringen.
Und wenn man Gewerbe hat, darf man auch nicht willkürlich Dinge kaufen und verkaufen.

Dieses "nicht dürfen" artet aber nicht darin aus, dass man dich einsperrt, sondern diese Tätigkeiten, die du nicht machen darfst, werden dir einfach privat angerechnet. Man zahlt also, wenn man MwSt-befreit ist, trotzdem die Mehrwertsteuer für den Einkauf von Babynahrung, wenn man z.B. einen Online-Shop für Babynahrung aufmacht, obwohl man Softwareentwicklung gemeldet hat.

mschnell
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Re: Projekt schrittweise abrechnen?

Beitrag von mschnell »

carli hat geschrieben:Als Freiberufler darfst du nur Dienstleistungen anbieten.

Klar kannst du im Büroladen Büroklammern kaufen und diese an die Rechnung heften .


Und den PC, auf dem ich die Rechnung eintippe, von der Steuer (Umsatz und Einkommen) absetzen. (Netterweise bekomme ich die Umsatzsteuer sogar bar ausbezahlt, wenn ich weniger Umsatzsteuer einnehme, als ich ausgebe (das ist natürlich nur eine kurze Zeit lang akzeptabel). )

Oder mit dem Kunden vereinbaren, dass ich für Ihn in den Laden gehe, etwas aussuche und kaufe und es ihm dann zuzüglich eines Obolus für mich, weitergebe....

-Michael
Zuletzt geändert von mschnell am Mi 17. Apr 2013, 10:14, insgesamt 2-mal geändert.

mschnell
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Re: Projekt schrittweise abrechnen?

Beitrag von mschnell »

grl hat geschrieben:Davon vollkommen unabhängig ist, ob ich USt.-Pflichtig bin oder nicht.

Yep. (Das war ja der Anfang der Diskussion.) Mit der Steuer hat die Gewerbe-Anmeldung rein gar nichts zu tun. Nur mit der juristischen Zulässigkeit der Tätigkeit.

Wenn ich Operationen an Menschen anbiete und durchführe und keine ärztliche Ausbildung und Zulassung habe, mache ich mich strafbar. Unabhängig davon muss ich auf jeden Fall die Einnahmen versteuern.

-Michael

mschnell
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Re: Projekt schrittweise abrechnen?

Beitrag von mschnell »

carli hat geschrieben:Das widerspricht sich ja nicht mit dem, was ich behaupte.

Nur dem Steuer-Aspekt.

Aus dem Wikipedia-Artikel:
- Der Freiberufler ist Umsatzsteuer- und Einkommensteuer-Pflichtig. (Ist ja klar, es kann natürlich Freigrenzen je nach Umsatz geben.)
- "Das Finanzamt entscheidet, ob eine selbständig ausgeübte Tätigkeit gewerblich oder freiberuflich ist." (also nicht die Gewerbe-Anmeldung durch den Steuerpflichitigen).

carli hat geschrieben:Wenn du ein Freiberufler bist, darfst du gar kein Steuerungssystem auf den Markt bringen.

...und allgemein anbieten.

Aber ich darf eines im Auftrage des Kunden entwickeln.

-Michael

amrs
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Re: Projekt schrittweise abrechnen?

Beitrag von amrs »

Hallo Mitja,

ich betreibe eine Unternehmensberatung, die gelegentlich auch mal Software entwickelt, wenn es waehrend der Beratung mal deutlich, wird, dass eine an das Unternehmen angepasste Loesung vorteilhaft ist.

Die IHK (Industrie- und Handelskammer) betrachtet Dich mit dem Tag der Gewerbeanmeldung als Pflichtmitglied. Allerdings bist Du im Gruendungsjahr und im Folgejahr von Beitraegen befreit. Danach allerdings musst Du deren Rechnungen nachkommen. Es gibt dort einen Grundbeitrag (bei Kleingewerbetreibenden wie bei Dir ca. 30 bis 75 Euro / Jahr) und eine Umlage mit einem Freibetrag von momentan 15.340 Euro / Jahr. Alles, was an ERTRAG darueber liegt, wird fuer die Ermittlung der Umlage herangezogen. Ertrag ist Einnahmen minus Kosten Deines Gewerbes. Kosten koennten beispielsweise Fachliteratur, Messebesuch, Fahrtkosten zum Kunden, anteilige Buerokosten Deines Arbeitsraumes etc. sein.
Sowohl fuer die Umlage als auch den Grundbeitrag gibt es regionale Unterschiede. Die Kostenvorstellung der fuer Dich zustaendigen IHK solltest Du bei Gelegenheit mal in Erfahrung bringen.


Auszug aus der IHK
Ausnahmen von der Beitragspflicht der IHK

Freigestellt sind diejenigen Gewerbetreibenden, die nicht im Handelsregister eingetragen sind und deren Gewerbeertrag (überschlägig der Gewinn) im Bemessungsjahr die Grenze von 5.200,- Euro nicht übersteigt.

Des Weiteren werden auch Existenzgründer, die in den vorangegangenen 5 Jahren vor der Gründung weder Einnahmen aus selbst. Tätigkeit, Gewerbebetrieb noch Land- und Forstwirtschaft erzielten, für die ersten 2 Jahre nach der Unternehmensgründung vom IHK-Beitrag befreit. Von der Umlage sind Existenzgründer sogar die ersten vier Jahre befreit, wenn der Gewerbeertrag 25.000,- Euro nicht übersteigt.
Zitat-Ende


Das bedeutet, dass Du mit Deinem Monatssatz von 600 Euro gar nicht in diesen Bereich kommen wirst. Allerdings musst Du Dir seitens des Finanzamtes, IHK etc. Fragen gefallen lassen, warum Du Deine Leistungen so sehr unter Marktniveau anbietest.

Was hier noch niemand betrachtet hat, ist die Mitgleidschaft einer Berufsgenossenschaft (BG), die z.B. Unfaelle im Rahmen Deiner gewerblichen Taetigkeit versichert und Dir einen entsprechenden Schutz bietet. Auch diese Berufsgenossenschaft wird von Deiner Gewerbeanmeldung unterrichtet und wird sich irgendwann bei Dir melden. Beitraege zur BG liegen aber meist im vollkommen belanglosen Bereich.

Was auch noch nicht betratchet wurde, ist Dein Risiko bei der ganzen Sache. Was passiert, wenn durch Deine Taetigkeit beim Kunden ein Schaden entsteht? Hast Du Vertraege mit dem Kunden gemacht, der Dich von solchen Schaeden freistellt? Mit Deinem Stundensatz wirst Du erschrecken, was Versicherungsgesellschaften sich dieses Risiko zahlen lassen...

Zwar gibt es einen Freibetrag fuer die Umsatzsteuerpflicht - es macht allerdings keinen serioesen Eindruck, wenn Du die Umsatzzteuer nicht ausweist. Es gibt viele Unternehmen, die mit solchen Unternehmen keine Geschaefte machen, weil Du damit deutlich machst, dass Du neu im Geschaeft bist, keine Ahnung von vielen Dingen hast, und der Auftraggeber mit Dir vieles anstellen kann. Ausgewiesene Umsatzsteuer musst Du dann natuerlich auch ans Finanzamt abtreten - im Gegenzug bekommst Du aber auch die Umsatzsteuer aller Deiner betrieblichen Kosten zurueckerstattet.

Viel Erfolg bei Deinem Projekt und gutes Gelingen!

Ich mache jetzt weiter Urlaub (deswegen auch keine Umlaute...) auf Madeira!

Andreas

carli
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Re: Projekt schrittweise abrechnen?

Beitrag von carli »

mschnell hat geschrieben:
carli hat geschrieben:Als Freiberufler darfst du nur Dienstleistungen anbieten.

Klar kannst du im Büroladen Büroklammern kaufen und diese an die Rechnung heften .


Und den PC, auf dem ich die Rechnung eintippe, von der Steuer (Umsatz und Einkommen) absetzen. (Netterweise bekomme ich die Umsatzsteuer sogar bar ausbezahlt, wenn ich weniger Umsatzsteuer einnehme, als ich ausgebe (das ist natürlich nur eine kurze Zeit lang akzeptabel). )


Weil du den PC für dich brauchst, um zu arbeiten. Du darfst den PC allerdings nicht kaufen und an den Kunden weiterverkaufen und dabei die USt. absahnen, wenn du nur Freiberufler bist.

Ansonsten hat amrs das ganze recht gut zusammengefasst.

MitjaStachowiak
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Re: Projekt schrittweise abrechnen?

Beitrag von MitjaStachowiak »

Das stimmt.
Ich habe eben beim Finanzamt angerufen und diesen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausgefüllt. Wie das mit dem Kindergeld ist, habe ich noch nicht herausfinden können. Dazu soll ich mich bei der Kindergeldstelle melden. Naja, dafür sollte ich jetzt bald meine Steuernummer bekommen. Die muss ich dann auf den Rechnungen mit angeben. Also theoretisch hätte ich meine erste Rechnung jetzt noch aufschieben müssen, bis die Nummer da ist. :oops: Habe ich im Internet aber nie gelesen...

Eine Umsatzsteuererklärung muss ich nicht machen, genausowenig, wie die Voranmeldung. Ich kann mich für 5 Jahre zur Zahlung der Umsatzsteuer verpflichten und dann auch Vorsteuer geltend machen. Lohnt sich aber in meinem Fall kaum und wäre einfach nur fies dem Auftraggeber gegenüber. Ich habe also die Kleingewerberegelung wahrgenommen - auf Rechnungen erwähne ich das und schreibe bei Mwst. zzgl. 0€ hin.

IHK
EDIT: Alle, die nicht im Handelsregister eingetragen sind, zahlen keinen Beitrag (Wie amrs schon geschrieben hat). Auf Antrag kann man sich eintragen lassen, als Kleingewerbetreibender muss man das aber nicht (http://de.wikipedia.org/wiki/Handelsreg ... eutschland)).

Die Einkommenssteuererklärung muss ich aber ab jetzt schreiben. Auch wenn ich unterm Grundfreibetrag bin und nichts zahlen muss. Also sogesehen reine Zeitverschwendung, dass ich die Erlaubnis für Lastschrifteinzug unterschrieben habe :mrgreen:

Ich werde in der nächsten Zeit etwas Geld zurücklegen, damit ich im Fehlerfall einen Schadensersatz anbieten kann. Im Moment biete ich ausdrücklich nur Support (Für 600€ kann man mehr auch nicht erwarten).

Also vielen Dank für die zahlreichen Antworten. Ich melde mich nochmal, wenn ich das mit dem Kindergeld herausgefunden habe.

karrotte
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Re: Projekt schrittweise abrechnen?

Beitrag von karrotte »

Abgerechnet wird zum Schluß, d.h. du darst im SCHNITT nicht über eine bestimmte Summe pro Monat kommen. Die Steuern werden ja jährlich berechnet, nicht monatlich.

MitjaStachowiak
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Re: Projekt schrittweise abrechnen?

Beitrag von MitjaStachowiak »

Das habe ich mir auch gedacht, aber sicher ist sicher...

Das Finanzamt hat sich übrigens immer noch nicht gemeldet. Die brauchen echt lange.

mschnell
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Re: Projekt schrittweise abrechnen?

Beitrag von mschnell »

MitjaStachowiak hat geschrieben:Die brauchen echt lange.

Fast immer. Nur beim Mahnungen schreiben sind die fix :evil:

-Michael

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