Der Fehler tritt im Umgang mit Memos auf und ist sehr leicht reproduzierbar
Wenn ich bei einem Memo über den Objektinspektor - Lines einen Text eingebe, ihn später nochmal bearbeite, dann lösche Lazarus ohne Grund einzelne Zeichen oder ganze Zeilen aus dem Memo, verändert Absätze und die Formatierung. Ist also ein ziemlich offensichtlicher Fehler.
Dasselbe passiert beim anschließenden Start des Programms.
Also entweder hab ich was falsch gemacht, oder es tritt bei mir nicht auf:
1. einen Text über mehrere Lines ins Memo geschrieben
2. Fett und Kursiv auf true gesetzt
3. andere Kompo angeklickt
4. wieder Memo ausgewählt und eine Zeile hinzugefügt > und Formatierung und Text blieb orginal erhalten
oder hast du den Fehler nur beim Ausführen zwischendurch? Bzw. es liegt am OS.
Ich habe inzwischen festgestellt, dass der Bug wohl eher im Zeicheneditordialog zu suchen ist. Denn wenn ich darüber eine ListBox modifiziere, macht er bei mir den gleichen Unsinn.
Zu deinen Punkten:
1. ja, hier tritt der Effekt bei mir auf.
Ich habe den Fehler nicht nur beim Ausführen, sondern auch wenn ich im Zeicheneditordialog auf Ok klicke.
Möchte dir den Effekt gerne mal zeigen:
Wollte nämlich die Lizenz von Gravitation V1 in ein Memo schreiben.
Hier mein im Zeicheneditordialog eingegebener Text:
[quote]
Gravitation V1
Lizenz:
Dieses Programm steht unter der GNU GPL V2 (siehe unten). Das bedeutet:
Sie haben damit die Erlaubnis (im Rahmen der GNU GPL):
1: Das Programm zu jedem Zweck auszuführen.
2: Das Programm zu studieren und zu verändern.
3: Das Programm zu verbreiten.
4: Das Programm zu verbessern und zu verbreiten, um damit einen Nutzen für die Gemeinschaft zu erzeugen
Hier die GNU GPL, darunter eine inoffizielle Übersetzung ins Deutsche (im Zweifel gilt die englische Version).
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GNU GENERAL PUBLIC LICENSE
Version 2, June 1991
Copyright (C) 1989, 1991 Free Software Foundation, Inc.,
51 Franklin Street, Fifth Floor, Boston, MA 02110-1301 USA
Everyone is permitted to copy and distribute verbatim copies
of this license document, but changing it is not allowed.
Preamble
The licenses for most software are designed to take away your
freedom to share and change it. By contrast, the GNU General Public
License is intended to guarantee your freedom to share and change free
software--to make sure the software is free for all its users. This
General Public License applies to most of the Free Software
Foundation's software and to any other program whose authors commit to
using it. (Some other Free Software Foundation software is covered by
the GNU Lesser General Public License instead.) You can apply it to
your programs, too.
When we speak of free software, we are referring to freedom, not
price. Our General Public Licenses are designed to make sure that you
have the freedom to distribute copies of free software (and charge for
this service if you wish), that you receive source code or can get it
if you want it, that you can change the software or use pieces of it
in new free programs; and that you know you can do these things.
To protect your rights, we need to make restrictions that forbid
anyone to deny you these rights or to ask you to surrender the rights.
These restrictions translate to certain responsibilities for you if you
distribute copies of the software, or if you modify it.
For example, if you distribute copies of such a program, whether
gratis or for a fee, you must give the recipients all the rights that
you have. You must make sure that they, too, receive or can get the
source code. And you must show them these terms so they know their
rights.
We protect your rights with two steps: (1) copyright the software, and
(2) offer you this license which gives you legal permission to copy,
distribute and/or modify the software.
Also, for each author's protection and ours, we want to make certain
that everyone understands that there is no warranty for this free
software. If the software is modified by someone else and passed on, we
want its recipients to know that what they have is not the original, so
that any problems introduced by others will not reflect on the original
authors' reputations.
Finally, any free program is threatened constantly by software
patents. We wish to avoid the danger that redistributors of a free
program will individually obtain patent licenses, in effect making the
program proprietary. To prevent this, we have made it clear that any
patent must be licensed for everyone's free use or not licensed at all.
The precise terms and conditions for copying, distribution and
modification follow.
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TERMS AND CONDITIONS FOR COPYING, DISTRIBUTION AND MODIFICATION
0. This License applies to any program or other work which contains
a notice placed by the copyright holder saying it may be distributed
under the terms of this General Public License. The "Program", below,
refers to any such program or work, and a "work based on the Program"
means either the Program or any derivative work under copyright law:
that is to say, a work containing the Program or a portion of it,
either verbatim or with modifications and/or translated into another
language. (Hereinafter, translation is included without limitation in
the term "modification".) Each licensee is addressed as "you".
Activities other than copying, distribution and modification are not
covered by this License; they are outside its scope. The act of
running the Program is not restricted, and the output from the Program
is covered only if its contents constitute a work based on the
Program (independent of having been made by running the Program).
Whether that is true depends on what the Program does.
1. You may copy and distribute verbatim copies of the Program's
source code as you receive it, in any medium, provided that you
conspicuously and appropriately publish on each copy an appropriate
copyright notice and disclaimer of warranty; keep intact all the
notices that refer to this License and to the absence of any warranty;
and give any other recipients of the Program a copy of this License
along with the Program.
You may charge a fee for the physical act of transferring a copy, and
you may at your option offer warranty protection in exchange for a fee.
2. You may modify your copy or copies of the Program or any portion
of it, thus forming a work based on the Program, and copy and
distribute such modifications or work under the terms of Section 1
above, provided that you also meet all of these conditions:
a) You must cause the modified files to carry prominent notices
stating that you changed the files and the date of any change.
b) You must cause any work that you distribute or publish, that in
whole or in part contains or is derived from the Program or any
part thereof, to be licensed as a whole at no charge to all third
parties under the terms of this License.
c) If the modified program normally reads commands interactively
when run, you must cause it, when started running for such
interactive use in the most ordinary way, to print or display an
announcement including an appropriate copyright notice and a
notice that there is no warranty (or else, saying that you provide
a warranty) and that users may redistribute the program under
these conditions, and telling the user how to view a copy of this
License. (Exception: if the Program itself is interactive but
does not normally print such an announcement, your work based on
the Program is not required to print an announcement.)
These requirements apply to the modified work as a whole. If
identifiable sections of that work are not derived from the Program,
and can be reasonably considered independent and separate works in
themselves, then this License, and its terms, do not apply to those
sections when you distribute them as separate works. But when you
distribute the same sections as part of a whole which is a work based
on the Program, the distribution of the whole must be on the terms of
this License, whose permissions for other licensees extend to the
entire whole, and thus to each and every part regardless of who wrote it.
Thus, it is not the intent of this section to claim rights or contest
your rights to work written entirely by you; rather, the intent is to
exercise the right to control the distribution of derivative or
collective works based on the Program.
In addition, mere aggregation of another work not based on the Program
with the Program (or with a work based on the Program) on a volume of
a storage or distribution medium does not bring the other work under
the scope of this License.
3. You may copy and distribute the Program (or a work based on it,
under Section 2) in object code or executable form under the terms of
Sections 1 and 2 above provided that you also do one of the following:
a) Accompany it with the complete corresponding machine-readable
source code, which must be distributed under the terms of Sections
1 and 2 above on a medium customarily used for software interchange; or,
b) Accompany it with a written offer, valid for at least three
years, to give any third party, for a charge no more than your
cost of physically performing source distribution, a complete
machine-readable copy of the corresponding source code, to be
distributed under the terms of Sections 1 and 2 above on a medium
customarily used for software interchange; or,
c) Accompany it with the information you received as to the offer
to distribute corresponding source code. (This alternative is
allowed only for noncommercial distribution and only if you
received the program in object code or executable form with such
an offer, in accord with Subsection b above.)
The source code for a work means the preferred form of the work for
making modifications to it. For an executable work, complete source
code means all the source code for all modules it contains, plus any
associated interface definition files, plus the scripts used to
control compilation and installation of the executable. However, as a
special exception, the source code distributed need not include
anything that is normally distributed (in either source or binary
form) with the major components (compiler, kernel, and so on) of the
operating system on which the executable runs, unless that component
itself accompanies the executable.
If distribution of executable or object code is made by offering
access to copy from a designated place, then offering equivalent
access to copy the source code from the same place counts as
distribution of the source code, even though third parties are not
compelled to copy the source along with the object code.
4. You may not copy, modify, sublicense, or distribute the Program
except as expressly provided under this License. Any attempt
otherwise to copy, modify, sublicense or distribute the Program is
void, and will automatically terminate your rights under this License.
However, parties who have received copies, or rights, from you under
this License will not have their licenses terminated so long as such
parties remain in full compliance.
5. You are not required to accept this License, since you have not
signed it. However, nothing else grants you permission to modify or
distribute the Program or its derivative works. These actions are
prohibited by law if you do not accept this License. Therefore, by
modifying or distributing the Program (or any work based on the
Program), you indicate your acceptance of this License to do so, and
all its terms and conditions for copying, distributing or modifying
the Program or works based on it.
6. Each time you redistribute the Program (or any work based on the
Program), the recipient automatically receives a license from the
original licensor to copy, distribute or modify the Program subject to
these terms and conditions. You may not impose any further
restrictions on the recipients' exercise of the rights granted herein.
You are not responsible for enforcing compliance by third parties to
this License.
7. If, as a consequence of a court judgment or allegation of patent
infringement or for any other reason (not limited to patent issues),
conditions are imposed on you (whether by court order, agreement or
otherwise) that contradict the conditions of this License, they do not
excuse you from the conditions of this License. If you cannot
distribute so as to satisfy simultaneously your obligations under this
License and any other pertinent obligations, then as a consequence you
may not distribute the Program at all. For example, if a patent
license would not permit royalty-free redistribution of the Program by
all those who receive copies directly or indirectly through you, then
the only way you could satisfy both it and this License would be to
refrain entirely from distribution of the Program.
If any portion of this section is held invalid or unenforceable under
any particular circumstance, the balance of the section is intended to
apply and the section as a whole is intended to apply in other
circumstances.
It is not the purpose of this section to induce you to infringe any
patents or other property right claims or to contest validity of any
such claims; this section has the sole purpose of protecting the
integrity of the free software distribution system, which is
implemented by public license practices. Many people have made
generous contributions to the wide range of software distributed
through that system in reliance on consistent application of that
system; it is up to the author/donor to decide if he or she is willing
to distribute software through any other system and a licensee cannot
impose that choice.
This section is intended to make thoroughly clear what is believed to
be a consequence of the rest of this License.
8. If the distribution and/or use of the Program is restricted in
certain countries either by patents or by copyrighted interfaces, the
original copyright holder who places the Program under this License
may add an explicit geographical distribution limitation excluding
those countries, so that distribution is permitted only in or among
countries not thus excluded. In such case, this License incorporates
the limitation as if written in the body of this License.
9. The Free Software Foundation may publish revised and/or new versions
of the General Public License from time to time. Such new versions will
be similar in spirit to the present version, but may differ in detail to
address new problems or concerns.
Each version is given a distinguishing version number. If the Program
specifies a version number of this License which applies to it and "any
later version", you have the option of following the terms and conditions
either of that version or of any later version published by the Free
Software Foundation. If the Program does not specify a version number of
this License, you may choose any version ever published by the Free Software
Foundation.
10. If you wish to incorporate parts of the Program into other free
programs whose distribution conditions are different, write to the author
to ask for permission. For software which is copyrighted by the Free
Software Foundation, write to the Free Software Foundation; we sometimes
make exceptions for this. Our decision will be guided by the two goals
of preserving the free status of all derivatives of our free software and
of promoting the sharing and reuse of software generally.
NO WARRANTY
11. BECAUSE THE PROGRAM IS LICENSED FREE OF CHARGE, THERE IS NO WARRANTY
FOR THE PROGRAM, TO THE EXTENT PERMITTED BY APPLICABLE LAW. EXCEPT WHEN
OTHERWISE STATED IN WRITING THE COPYRIGHT HOLDERS AND/OR OTHER PARTIES
PROVIDE THE PROGRAM "AS IS" WITHOUT WARRANTY OF ANY KIND, EITHER EXPRESSED
OR IMPLIED, INCLUDING, BUT NOT LIMITED TO, THE IMPLIED WARRANTIES OF
MERCHANTABILITY AND FITNESS FOR A PARTICULAR PURPOSE. THE ENTIRE RISK AS
TO THE QUALITY AND PERFORMANCE OF THE PROGRAM IS WITH YOU. SHOULD THE
PROGRAM PROVE DEFECTIVE, YOU ASSUME THE COST OF ALL NECESSARY SERVICING,
REPAIR OR CORRECTION.
12. IN NO EVENT UNLESS REQUIRED BY APPLICABLE LAW OR AGREED TO IN WRITING
WILL ANY COPYRIGHT HOLDER, OR ANY OTHER PARTY WHO MAY MODIFY AND/OR
REDISTRIBUTE THE PROGRAM AS PERMITTED ABOVE, BE LIABLE TO YOU FOR DAMAGES,
INCLUDING ANY GENERAL, SPECIAL, INCIDENTAL OR CONSEQUENTIAL DAMAGES ARISING
OUT OF THE USE OR INABILITY TO USE THE PROGRAM (INCLUDING BUT NOT LIMITED
TO LOSS OF DATA OR DATA BEING RENDERED INACCURATE OR LOSSES SUSTAINED BY
YOU OR THIRD PARTIES OR A FAILURE OF THE PROGRAM TO OPERATE WITH ANY OTHER
PROGRAMS), EVEN IF SUCH HOLDER OR OTHER PARTY HAS BEEN ADVISED OF THE
POSSIBILITY OF SUCH DAMAGES.
Es ist jedermann gestattet, diese Lizenzurkunde zu vervielfältigen und unveränderte Kopien zu verbreiten; Änderungen sind jedoch nicht erlaubt.
Diese Übersetzung ist kein rechtskräftiger Ersatz für die englischsprachige Originalversion!
Vorwort
Die meisten Softwarelizenzen sind daraufhin entworfen worden, Ihnen die Freiheit zu nehmen, die Software weiterzugeben und zu verändern. Im Gegensatz dazu soll Ihnen die GNU General Public License, die Allgemeine Öffentliche GNU-Lizenz, ebendiese Freiheit garantieren. Sie soll sicherstellen, daß die Software für alle Benutzer frei ist. Diese Lizenz gilt für den Großteil der von der Free Software Foundation herausgegebenen Software und für alle anderen Programme, deren Autoren ihr Datenwerk dieser Lizenz unterstellt haben. Auch Sie können diese Möglichkeit der Lizenzierung für Ihre Programme anwenden. (Ein anderer Teil der Software der Free Software Foundation unterliegt stattdessen der GNU Library General Public License, der Allgemeinen Öffentlichen GNU-Lizenz für Bibliotheken.) [Mittlerweile wurde die GNU Library Public License von der GNU Lesser Public License abgelöst – Anmerkung des Übersetzers.]
Die Bezeichnung „freie“ Software bezieht sich auf Freiheit, nicht auf den Preis. Unsere Lizenzen sollen Ihnen die Freiheit garantieren, Kopien freier Software zu verbreiten (und etwas für diesen Service zu berechnen, wenn Sie möchten), die Möglichkeit, die Software im Quelltext zu erhalten oder den Quelltext auf Wunsch zu bekommen. Die Lizenzen sollen garantieren, daß Sie die Software ändern oder Teile davon in neuen freien Programmen verwenden dürfen – und daß Sie wissen, daß Sie dies alles tun dürfen.
Um Ihre Rechte zu schützen, müssen wir Einschränkungen machen, die es jedem verbieten, Ihnen diese Rechte zu verweigern oder Sie aufzufordern, auf diese Rechte zu verzichten. Aus diesen Einschränkungen folgen bestimmte Verantwortlichkeiten für Sie, wenn Sie Kopien der Software verbreiten oder sie verändern.
Beispielsweise müssen Sie den Empfängern alle Rechte gewähren, die Sie selbst haben, wenn Sie – kostenlos oder gegen Bezahlung – Kopien eines solchen Programms verbreiten. Sie müssen sicherstellen, daß auch die Empfänger den Quelltext erhalten bzw. erhalten können. Und Sie müssen ihnen diese Bedingungen zeigen, damit sie ihre Rechte kennen.
Wir schützen Ihre Rechte in zwei Schritten: (1) Wir stellen die Software unter ein Urheberrecht (Copyright), und (2) wir bieten Ihnen diese Lizenz an, die Ihnen das Recht gibt, die Software zu vervielfältigen, zu verbreiten und/oder zu verändern.
Um die Autoren und uns zu schützen, wollen wir darüberhinaus sicherstellen, daß jeder erfährt, daß für diese freie Software keinerlei Garantie besteht. Wenn die Software von jemand anderem modifiziert und weitergegeben wird, möchten wir, daß die Empfänger wissen, daß sie nicht das Original erhalten haben, damit irgendwelche von anderen verursachte Probleme nicht den Ruf des ursprünglichen Autors schädigen.
Schließlich und endlich ist jedes freie Programm permanent durch Software-Patente bedroht. Wir möchten die Gefahr ausschließen, daß Distributoren eines freien Programms individuell Patente lizensieren – mit dem Ergebnis, daß das Programm proprietär würde. Um dies zu verhindern, haben wir klargestellt, daß jedes Patent entweder für freie Benutzung durch jedermann lizenziert werden muß oder überhaupt nicht lizenziert werden darf.
Es folgen die genauen Bedingungen für die Vervielfältigung, Verbreitung und Bearbeitung:
Allgemeine Öffentliche GNU-Lizenz
Bedingungen für die Vervielfältigung,
Verbreitung und Bearbeitung
§0. Diese Lizenz gilt für jedes Programm und jedes andere Datenwerk, in dem ein entsprechender Vermerk des Copyright-Inhabers darauf hinweist, daß das Datenwerk unter den Bestimmungen dieser General Public License verbreitet werden darf. Im folgenden wird jedes derartige Programm oder Datenwerk als „das Programm“ bezeichnet; die Formulierung „auf dem Programm basierendes Datenwerk“ bezeichnet das Programm sowie jegliche Bearbeitung des Programms im urheberrechtlichen Sinne, also ein Datenwerk, welches das Programm, auch auszugsweise, sei es unverändert oder verändert und/oder in eine andere Sprache übersetzt, enthält. (Im folgenden wird die Übersetzung ohne Einschränkung als „Bearbeitung“ eingestuft.) Jeder Lizenznehmer wird im folgenden als „Sie“ angesprochen.
Andere Handlungen als Vervielfältigung, Verbreitung und Bearbeitung werden von dieser Lizenz nicht berührt; sie fallen nicht in ihren Anwendungsbereich. Der Vorgang der Ausführung des Programms wird nicht eingeschränkt, und die Ausgaben des Programms unterliegen dieser Lizenz nur, wenn der Inhalt ein auf dem Programm basierendes Datenwerk darstellt (unabhängig davon, daß die Ausgabe durch die Ausführung des Programmes erfolgte). Ob dies zutrifft, hängt von den Funktionen des Programms ab.
§1. Sie dürfen auf beliebigen Medien unveränderte Kopien des Quelltextes des Programms, wie sie ihn erhalten haben, anfertigen und verbreiten. Voraussetzung hierfür ist, daß Sie mit jeder Kopie einen entsprechenden Copyright-Vermerk sowie einen Haftungsausschluß veröffentlichen, alle Vermerke, die sich auf diese Lizenz und das Fehlen einer Garantie beziehen, unverändert lassen und desweiteren allen anderen Empfängern des Programms zusammen mit dem Programm eine Kopie dieser Lizenz zukommen lassen.
Sie dürfen für den eigentlichen Kopiervorgang eine Gebühr verlangen. Wenn Sie es wünschen, dürfen Sie auch gegen Entgelt eine Garantie für das Programm anbieten.
§2. Sie dürfen Ihre Kopie(n) des Programms oder eines Teils davon verändern, wodurch ein auf dem Programm basierendes Datenwerk entsteht; Sie dürfen derartige Bearbeitungen unter den Bestimmungen von Paragraph 1 vervielfältigen und verbreiten, vorausgesetzt, daß zusätzlich alle im folgenden genannten Bedingungen erfüllt werden:
1.
Sie müssen die veränderten Dateien mit einem auffälligen Vermerk versehen, der auf die von Ihnen vorgenommene Modifizierung und das Datum jeder Änderung hinweist.
2.
Sie müssen dafür sorgen, daß jede von Ihnen verbreitete oder veröffentlichte Arbeit, die ganz oder teilweise von dem Programm oder Teilen davon abgeleitet ist, Dritten gegenüber als Ganzes unter den Bedingungen dieser Lizenz ohne Lizenzgebühren zur Verfügung gestellt wird.
3.
Wenn das veränderte Programm normalerweise bei der Ausführung interaktiv Kommandos einliest, müssen Sie dafür sorgen, daß es, wenn es auf dem üblichsten Wege für solche interaktive Nutzung gestartet wird, eine Meldung ausgibt oder ausdruckt, die einen geeigneten Copyright-Vermerk enthält sowie einen Hinweis, daß es keine Gewährleistung gibt (oder anderenfalls, daß Sie Garantie leisten), und daß die Benutzer das Programm unter diesen Bedingungen weiter verbreiten dürfen. Auch muß der Benutzer darauf hingewiesen werden, wie er eine Kopie dieser Lizenz ansehen kann. (Ausnahme: Wenn das Programm selbst interaktiv arbeitet, aber normalerweise keine derartige Meldung ausgibt, muß Ihr auf dem Programm basierendes Datenwerk auch keine solche Meldung ausgeben).
Diese Anforderungen gelten für das bearbeitete Datenwerk als Ganzes. Wenn identifizierbare Teile des Datenwerkes nicht von dem Programm abgeleitet sind und vernünftigerweise als unabhängige und eigenständige Datenwerke für sich selbst zu betrachten sind, dann gelten diese Lizenz und ihre Bedingungen nicht für die betroffenen Teile, wenn Sie diese als eigenständige Datenwerke weitergeben. Wenn Sie jedoch dieselben Abschnitte als Teil eines Ganzen weitergeben, das ein auf dem Programm basierendes Datenwerk darstellt, dann muß die Weitergabe des Ganzen nach den Bedingungen dieser Lizenz erfolgen, deren Bedingungen für weitere Lizenznehmer somit auf das gesamte Ganze ausgedehnt werden – und somit auf jeden einzelnen Teil, unabhängig vom jeweiligen Autor.
Somit ist es nicht die Absicht dieses Abschnittes, Rechte für Datenwerke in Anspruch zu nehmen oder Ihnen die Rechte für Datenwerke streitig zu machen, die komplett von Ihnen geschrieben wurden; vielmehr ist es die Absicht, die Rechte zur Kontrolle der Verbreitung von Datenwerken, die auf dem Programm basieren oder unter seiner auszugsweisen Verwendung zusammengestellt worden sind, auszuüben.
Ferner bringt auch das einfache Zusammenlegen eines anderen Datenwerkes, das nicht auf dem Programm basiert, mit dem Programm oder einem auf dem Programm basierenden Datenwerk auf ein- und demselben Speicher- oder Vertriebsmedium dieses andere Datenwerk nicht in den Anwendungsbereich dieser Lizenz.
§3. Sie dürfen das Programm (oder ein darauf basierendes Datenwerk gemäß Paragraph 2) als Objectcode oder in ausführbarer Form unter den Bedingungen der Paragraphen 1 und 2 kopieren und weitergeben – vorausgesetzt, daß Sie außerdem eine der folgenden Leistungen erbringen:
1.
Liefern Sie das Programm zusammen mit dem vollständigen zugehörigen maschinenlesbaren Quelltext auf einem für den Datenaustausch üblichen Medium aus, wobei die Verteilung unter den Bedingungen der Paragraphen 1 und 2 erfolgen muß. Oder:
2.
Liefern Sie das Programm zusammen mit einem mindestens drei Jahre lang gültigen schriftlichen Angebot aus, jedem Dritten eine vollständige maschinenlesbare Kopie des Quelltextes zur Verfügung zu stellen – zu nicht höheren Kosten als denen, die durch den physikalischen Kopiervorgang anfallen –, wobei der Quelltext unter den Bedingungen der Paragraphen 1 und 2 auf einem für den Datenaustausch üblichen Medium weitergegeben wird. Oder:
3.
Liefern Sie das Programm zusammen mit dem schriftlichen Angebot der Zurverfügungstellung des Quelltextes aus, das Sie selbst erhalten haben. (Diese Alternative ist nur für nicht-kommerzielle Verbreitung zulässig und nur, wenn Sie das Programm als Objectcode oder in ausführbarer Form mit einem entsprechenden Angebot gemäß Absatz b erhalten haben.)
Unter dem Quelltext eines Datenwerkes wird diejenige Form des Datenwerkes verstanden, die für Bearbeitungen vorzugsweise verwendet wird. Für ein ausführbares Programm bedeutet „der komplette Quelltext“: Der Quelltext aller im Programm enthaltenen Module einschließlich aller zugehörigen Modulschnittstellen-Definitionsdateien sowie der zur Compilation und Installation verwendeten Skripte. Als besondere Ausnahme jedoch braucht der verteilte Quelltext nichts von dem zu enthalten, was üblicherweise (entweder als Quelltext oder in binärer Form) zusammen mit den Hauptkomponenten des Betriebssystems (Kernel, Compiler usw.) geliefert wird, unter dem das Programm läuft – es sei denn, diese Komponente selbst gehört zum ausführbaren Programm.
Wenn die Verbreitung eines ausführbaren Programms oder von Objectcode dadurch erfolgt, daß der Kopierzugriff auf eine dafür vorgesehene Stelle gewährt wird, so gilt die Gewährung eines gleichwertigen Zugriffs auf den Quelltext als Verbreitung des Quelltextes, auch wenn Dritte nicht dazu gezwungen sind, den Quelltext zusammen mit dem Objectcode zu kopieren.
§4. Sie dürfen das Programm nicht vervielfältigen, verändern, weiter lizenzieren oder verbreiten, sofern es nicht durch diese Lizenz ausdrücklich gestattet ist. Jeder anderweitige Versuch der Vervielfältigung, Modifizierung, Weiterlizenzierung und Verbreitung ist nichtig und beendet automatisch Ihre Rechte unter dieser Lizenz. Jedoch werden die Lizenzen Dritter, die von Ihnen Kopien oder Rechte unter dieser Lizenz erhalten haben, nicht beendet, solange diese die Lizenz voll anerkennen und befolgen.
§5. Sie sind nicht verpflichtet, diese Lizenz anzunehmen, da Sie sie nicht unterzeichnet haben. Jedoch gibt Ihnen nichts anderes die Erlaubnis, das Programm oder von ihm abgeleitete Datenwerke zu verändern oder zu verbreiten. Diese Handlungen sind gesetzlich verboten, wenn Sie diese Lizenz nicht anerkennen. Indem Sie das Programm (oder ein darauf basierendes Datenwerk) verändern oder verbreiten, erklären Sie Ihr Einverständnis mit dieser Lizenz und mit allen ihren Bedingungen bezüglich der Vervielfältigung, Verbreitung und Veränderung des Programms oder eines darauf basierenden Datenwerks.
§6. Jedesmal, wenn Sie das Programm (oder ein auf dem Programm basierendes Datenwerk) weitergeben, erhält der Empfänger automatisch vom ursprünglichen Lizenzgeber die Lizenz, das Programm entsprechend den hier festgelegten Bestimmungen zu vervielfältigen, zu verbreiten und zu verändern. Sie dürfen keine weiteren Einschränkungen der Durchsetzung der hierin zugestandenen Rechte des Empfängers vornehmen. Sie sind nicht dafür verantwortlich, die Einhaltung dieser Lizenz durch Dritte durchzusetzen.
§7. Sollten Ihnen infolge eines Gerichtsurteils, des Vorwurfs einer Patentverletzung oder aus einem anderen Grunde (nicht auf Patentfragen begrenzt) Bedingungen (durch Gerichtsbeschluß, Vergleich oder anderweitig) auferlegt werden, die den Bedingungen dieser Lizenz widersprechen, so befreien Sie diese Umstände nicht von den Bestimmungen dieser Lizenz. Wenn es Ihnen nicht möglich ist, das Programm unter gleichzeitiger Beachtung der Bedingungen in dieser Lizenz und Ihrer anderweitigen Verpflichtungen zu verbreiten, dann dürfen Sie als Folge das Programm überhaupt nicht verbreiten. Wenn zum Beispiel ein Patent nicht die gebührenfreie Weiterverbreitung des Programms durch diejenigen erlaubt, die das Programm direkt oder indirekt von Ihnen erhalten haben, dann besteht der einzige Weg, sowohl das Patentrecht als auch diese Lizenz zu befolgen, darin, ganz auf die Verbreitung des Programms zu verzichten.
Sollte sich ein Teil dieses Paragraphen als ungültig oder unter bestimmten Umständen nicht durchsetzbar erweisen, so soll dieser Paragraph seinem Sinne nach angewandt werden; im übrigen soll dieser Paragraph als Ganzes gelten.
Zweck dieses Paragraphen ist nicht, Sie dazu zu bringen, irgendwelche Patente oder andere Eigentumsansprüche zu verletzen oder die Gültigkeit solcher Ansprüche zu bestreiten; dieser Paragraph hat einzig den Zweck, die Integrität des Verbreitungssystems der freien Software zu schützen, das durch die Praxis öffentlicher Lizenzen verwirklicht wird. Viele Leute haben großzügige Beiträge zu dem großen Angebot der mit diesem System verbreiteten Software im Vertrauen auf die konsistente Anwendung dieses Systems geleistet; es liegt am Autor/Geber, zu entscheiden, ob er die Software mittels irgendeines anderen Systems verbreiten will; ein Lizenznehmer hat auf diese Entscheidung keinen Einfluß.
Dieser Paragraph ist dazu gedacht, deutlich klarzustellen, was als Konsequenz aus dem Rest dieser Lizenz betrachtet wird.
§8. Wenn die Verbreitung und/oder die Benutzung des Programms in bestimmten Staaten entweder durch Patente oder durch urheberrechtlich geschützte Schnittstellen eingeschränkt ist, kann der Urheberrechtsinhaber, der das Programm unter diese Lizenz gestellt hat, eine explizite geographische Begrenzung der Verbreitung angeben, in der diese Staaten ausgeschlossen werden, so daß die Verbreitung nur innerhalb und zwischen den Staaten erlaubt ist, die nicht ausgeschlossen sind. In einem solchen Fall beinhaltet diese Lizenz die Beschränkung, als wäre sie in diesem Text niedergeschrieben.
§9. Die Free Software Foundation kann von Zeit zu Zeit überarbeitete und/oder neue Versionen der General Public License veröffentlichen. Solche neuen Versionen werden vom Grundprinzip her der gegenwärtigen entsprechen, können aber im Detail abweichen, um neuen Problemen und Anforderungen gerecht zu werden.
Jede Version dieser Lizenz hat eine eindeutige Versionsnummer. Wenn in einem Programm angegeben wird, daß es dieser Lizenz in einer bestimmten Versionsnummer oder „jeder späteren Version“ (“any later version”) unterliegt, so haben Sie die Wahl, entweder den Bestimmungen der genannten Version zu folgen oder denen jeder beliebigen späteren Version, die von der Free Software Foundation veröffentlicht wurde. Wenn das Programm keine Versionsnummer angibt, können Sie eine beliebige Version wählen, die je von der Free Software Foundation veröffentlicht wurde.
§10. Wenn Sie den Wunsch haben, Teile des Programms in anderen freien Programmen zu verwenden, deren Bedingungen für die Verbreitung anders sind, schreiben Sie an den Autor, um ihn um die Erlaubnis zu bitten. Für Software, die unter dem Copyright der Free Software Foundation steht, schreiben Sie an die Free Software Foundation; wir machen zu diesem Zweck gelegentlich Ausnahmen. Unsere Entscheidung wird von den beiden Zielen geleitet werden, zum einen den freien Status aller von unserer freien Software abgeleiteten Datenwerke zu erhalten und zum anderen das gemeinschaftliche Nutzen und Wiederverwenden von Software im allgemeinen zu fördern.
Keine Gewährleistung
§11. Da das Programm ohne jegliche Kosten lizenziert wird, besteht keinerlei Gewährleistung für das Programm, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Sofern nicht anderweitig schriftlich bestätigt, stellen die Copyright-Inhaber und/oder Dritte das Programm so zur Verfügung, „wie es ist“, ohne irgendeine Gewährleistung, weder ausdrücklich noch implizit, einschließlich – aber nicht begrenzt auf – Marktreife oder Verwendbarkeit für einen bestimmten Zweck. Das volle Risiko bezüglich Qualität und Leistungsfähigkeit des Programms liegt bei Ihnen. Sollte sich das Programm als fehlerhaft herausstellen, liegen die Kosten für notwendigen Service, Reparatur oder Korrektur bei Ihnen.
§12. In keinem Fall, außer wenn durch geltendes Recht gefordert oder schriftlich zugesichert, ist irgendein Copyright-Inhaber oder irgendein Dritter, der das Programm wie oben erlaubt modifiziert oder verbreitet hat, Ihnen gegenüber für irgendwelche Schäden haftbar, einschließlich jeglicher allgemeiner oder spezieller Schäden, Schäden durch Seiteneffekte (Nebenwirkungen) oder Folgeschäden, die aus der Benutzung des Programms oder der Unbenutzbarkeit des Programms folgen (einschließlich – aber nicht beschränkt auf – Datenverluste, fehlerhafte Verarbeitung von Daten, Verluste, die von Ihnen oder anderen getragen werden müssen, oder dem Unvermögen des Programms, mit irgendeinem anderen Programm zusammenzuarbeiten), selbst wenn ein Copyright-Inhaber oder Dritter über die Möglichkeit solcher Schäden unterrichtet worden war.
Ende der Bedingungen[/quote]
Und hier, was er draus gemacht hat:
[quote]
Gravitation V1
Lizenz:
Dieses Programm steht unter der GNU GPL V2 (siehe unten). Das bedeutet:
Sie haben damit die Erlaubnis (im Rahmen der GNU GPL):
1: Das Programm zu jedem Zweck auszuführen.
Das Programm zu studieren und zu verändern.
3
as Programm zu verbreiten.
4
as Programm zu verbessern und zu verbreiten, um damit einen Nutzen für die Gemeinschaft zu erzeugen
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ie GNU GPL, darunter eine inoffizielle Übersetzung ins Deutsche (im Zweifel gilt die englische Version).
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RAL PUBLIC LICENSE
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ht (C) 1989, 1991 Free Software Foundation, Inc.,
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klin Street, Fifth Floor, Boston, MA 02110-1301 USA
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e is permitted to copy and distribute verbatim copies
of
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license document, but changing it is not allowed.
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censes for most software are designed to take away your
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to share and change it. By contrast, the GNU General Public
Lic
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is intended to guarantee your freedom to share and change free
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--to make sure the software is free for all its users. This
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Public License applies to most of the Free Software
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on's software and to any other program whose authors commit to
usi
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. (Some other Free Software Foundation software is covered by
the
GNU
Lesser General Public License instead.) You can apply it to
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grams, too.
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e speak of free software, we are referring to freedom, not
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Our General Public Licenses are designed to make sure that you
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freedom to distribute copies of free software (and charge for
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vice if you wish), that you receive source code or can get it
if
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ant it, that you can change the software or use pieces of it
in
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ree programs; and that you know you can do these things.
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tect your rights, we need to make restrictions that forbid
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strictions translate to certain responsibilities for you if you
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r
ample, if you distribute copies of such a program, whether
gra
is
r for a fee, you must give the recipients all the rights that
you
hav
. You must make sure that they, too, receive or can get the
sou
ce
ode. And you must show them these terms so they know their
rig
ts.
p
tect your rights with two steps: (1) copyright the software, and
(2)
off
r you this license which gives you legal permission to copy,
dis
rib
te and/or modify the software.
so
for each author's protection and ours, we want to make certain
tha
ev
ryone understands that there is no warranty for this free
sof
war
. If the software is modified by someone else and passed on, we
wan
it
recipients to know that what they have is not the original, so
tha
an
problems introduced by others will not reflect on the original
aut
ors
reputations.
na
y, any free program is threatened constantly by software
pat
nts
We wish to avoid the danger that redistributors of a free
pro
ram
will individually obtain patent licenses, in effect making the
pro
ram
proprietary. To prevent this, we have made it clear that any
pat
nt
ust be licensed for everyone's free use or not licensed at all.
e
ecise terms and conditions for copying, distribution and
mod
fic
tion follow.
U GENERAL PUBLIC LICENSE
ERM
AND CONDITIONS FOR COPYING, DISTRIBUTION AND MODIFICATION
T
s License applies to any program or other work which contains
a n
tic
placed by the copyright holder saying it may be distributed
und
r t
e terms of this General Public License. The "Program", below,
ref
rs
o any such program or work, and a "work based on the Program"
mea
s e
ther the Program or any derivative work under copyright law:
tha
is
to say, a work containing the Program or a portion of it,
eit
er
erbatim or with modifications and/or translated into another
lan
uag
. (Hereinafter, translation is included without limitation in
the
ter
"modification".) Each licensee is addressed as "you".
Ac
vi
es other than copying, distribution and modification are not
cov
red
by this License; they are outside its scope. The act of
run
ing
the Program is not restricted, and the output from the Program
is
ove
ed only if its contents constitute a work based on the
Pro
ram
(independent of having been made by running the Program).
Whe
her
that is true depends on what the Program does.
Y
may copy and distribute verbatim copies of the Program's
sou
ce
ode as you receive it, in any medium, provided that you
con
pic
ously and appropriately publish on each copy an appropriate
cop
rig
t notice and disclaimer of warranty; keep intact all the
not
ces
that refer to this License and to the absence of any warranty;
and
giv
any other recipients of the Program a copy of this License
alo
g w
th the Program.
Yo
ma
charge a fee for the physical act of transferring a copy, and
you
may
at your option offer warranty protection in exchange for a fee.
Y
may modify your copy or copies of the Program or any portion
of
t,
hus forming a work based on the Program, and copy and
dis
rib
te such modifications or work under the terms of Section 1
abo
e,
rovided that you also meet all of these conditions:
a)
ou must cause the modified files to carry prominent notices
sta
ing that you changed the files and the date of any change.
b)
ou must cause any work that you distribute or publish, that in
who
e or in part contains or is derived from the Program or any
par
thereof, to be licensed as a whole at no charge to all third
par
ies under the terms of this License.
c)
f the modified program normally reads commands interactively
whe
run, you must cause it, when started running for such
int
ractive use in the most ordinary way, to print or display an
ann
uncement including an appropriate copyright notice and a
not
ce that there is no warranty (or else, saying that you provide
a w
rranty) and that users may redistribute the program under
the
e conditions, and telling the user how to view a copy of this
Lic
nse. (Exception: if the Program itself is interactive but
doe
not normally print such an announcement, your work based on
the
Program is not required to print an announcement.)
Th
e
quirements apply to the modified work as a whole. If
ide
tif
able sections of that work are not derived from the Program,
and
can
be reasonably considered independent and separate works in
the
sel
es, then this License, and its terms, do not apply to those
sec
ion
when you distribute them as separate works. But when you
dis
rib
te the same sections as part of a whole which is a work based
on
he
rogram, the distribution of the whole must be on the terms of
thi
Li
ense, whose permissions for other licensees extend to the
ent
re
hole, and thus to each and every part regardless of who wrote it.
Th
,
is not the intent of this section to claim rights or contest
you
ri
hts to work written entirely by you; rather, the intent is to
exe
cis
the right to control the distribution of derivative or
col
ect
ve works based on the Program.
In
dd
ion, mere aggregation of another work not based on the Program
wit
th
Program (or with a work based on the Program) on a volume of
a s
ora
e or distribution medium does not bring the other work under
the
sco
e of this License.
Y
may copy and distribute the Program (or a work based on it,
und
r S
ction 2) in object code or executable form under the terms of
Sec
ion
1 and 2 above provided that you also do one of the following:
a)
ccompany it with the complete corresponding machine-readable
sou
ce code, which must be distributed under the terms of Sections
1 a
d 2 above on a medium customarily used for software interchange; or,
b)
ccompany it with a written offer, valid for at least three
yea
s, to give any third party, for a charge no more than your
cos
of physically performing source distribution, a complete
mac
ine-readable copy of the corresponding source code, to be
dis
ributed under the terms of Sections 1 and 2 above on a medium
cus
omarily used for software interchange; or,
c)
ccompany it with the information you received as to the offer
to
istribute corresponding source code. (This alternative is
all
wed only for noncommercial distribution and only if you
rec
ived the program in object code or executable form with such
an
ffer, in accord with Subsection b above.)
Th
so
ce code for a work means the preferred form of the work for
mak
ng
odifications to it. For an executable work, complete source
cod
me
ns all the source code for all modules it contains, plus any
ass
cia
ed interface definition files, plus the scripts used to
con
rol
compilation and installation of the executable. However, as a
spe
ial
exception, the source code distributed need not include
any
hin
that is normally distributed (in either source or binary
for
) w
th the major components (compiler, kernel, and so on) of the
ope
ati
g system on which the executable runs, unless that component
its
lf
ccompanies the executable.
If
is
ibution of executable or object code is made by offering
acc
ss
o copy from a designated place, then offering equivalent
acc
ss
o copy the source code from the same place counts as
dis
rib
tion of the source code, even though third parties are not
com
ell
d to copy the source along with the object code.
Y
may not copy, modify, sublicense, or distribute the Program
exc
pt
s expressly provided under this License. Any attempt
oth
rwi
e to copy, modify, sublicense or distribute the Program is
voi
, a
d will automatically terminate your rights under this License.
How
ver
parties who have received copies, or rights, from you under
thi
Li
ense will not have their licenses terminated so long as such
par
ies
remain in full compliance.
Y
are not required to accept this License, since you have not
sig
ed
t. However, nothing else grants you permission to modify or
dis
rib
te the Program or its derivative works. These actions are
pro
ibi
ed by law if you do not accept this License. Therefore, by
mod
fyi
g or distributing the Program (or any work based on the
Pro
ram
, you indicate your acceptance of this License to do so, and
all
its
terms and conditions for copying, distributing or modifying
the
Pro
ram or works based on it.
E
h time you redistribute the Program (or any work based on the
Pro
ram
, the recipient automatically receives a license from the
ori
ina
licensor to copy, distribute or modify the Program subject to
the
e t
rms and conditions. You may not impose any further
res
ric
ions on the recipients' exercise of the rights granted herein.
You
are
not responsible for enforcing compliance by third parties to
thi
Li
ense.
I
as a consequence of a court judgment or allegation of patent
inf
ing
ment or for any other reason (not limited to patent issues),
con
iti
ns are imposed on you (whether by court order, agreement or
oth
rwi
e) that contradict the conditions of this License, they do not
exc
se
ou from the conditions of this License. If you cannot
dis
rib
te so as to satisfy simultaneously your obligations under this
Lic
nse
and any other pertinent obligations, then as a consequence you
may
not
distribute the Program at all. For example, if a patent
lic
nse
would not permit royalty-free redistribution of the Program by
all
tho
e who receive copies directly or indirectly through you, then
the
onl
way you could satisfy both it and this License would be to
ref
ain
entirely from distribution of the Program.
If
ny
ortion of this section is held invalid or unenforceable under
any
par
icular circumstance, the balance of the section is intended to
app
y a
d the section as a whole is intended to apply in other
cir
ums
ances.
It
s
t the purpose of this section to induce you to infringe any
pat
nts
or other property right claims or to contest validity of any
suc
cl
ims; this section has the sole purpose of protecting the
int
gri
y of the free software distribution system, which is
imp
eme
ted by public license practices. Many people have made
gen
rou
contributions to the wide range of software distributed
thr
ugh
that system in reliance on consistent application of that
sys
em;
it is up to the author/donor to decide if he or she is willing
to
ist
ibute software through any other system and a licensee cannot
imp
se
hat choice.
Th
s
tion is intended to make thoroughly clear what is believed to
be
co
sequence of the rest of this License.
I
the distribution and/or use of the Program is restricted in
cer
ain
countries either by patents or by copyrighted interfaces, the
ori
ina
copyright holder who places the Program under this License
may
add
an explicit geographical distribution limitation excluding
tho
e c
untries, so that distribution is permitted only in or among
cou
tri
s not thus excluded. In such case, this License incorporates
the
lim
tation as if written in the body of this License.
T
Free Software Foundation may publish revised and/or new versions
of
he
eneral Public License from time to time. Such new versions will
be
imi
ar in spirit to the present version, but may differ in detail to
add
ess
new problems or concerns.
Ea
v
sion is given a distinguishing version number. If the Program
spe
ifi
s a version number of this License which applies to it and "any
lat
r v
rsion", you have the option of following the terms and conditions
eit
er
f that version or of any later version published by the Free
Sof
war
Foundation. If the Program does not specify a version number of
thi
Li
ense, you may choose any version ever published by the Free Software
Fou
dat
on.
.
you wish to incorporate parts of the Program into other free
pro
ram
whose distribution conditions are different, write to the author
to
sk
or permission. For software which is copyrighted by the Free
Sof
war
Foundation, write to the Free Software Foundation; we sometimes
mak
ex
eptions for this. Our decision will be guided by the two goals
of
res
rving the free status of all derivatives of our free software and
of
rom
ting the sharing and reuse of software generally.
O WARRANTY
.
CAUSE THE PROGRAM IS LICENSED FREE OF CHARGE, THERE IS NO WARRANTY
FOR
THE
PROGRAM, TO THE EXTENT PERMITTED BY APPLICABLE LAW. EXCEPT WHEN
OTH
RWI
E STATED IN WRITING THE COPYRIGHT HOLDERS AND/OR OTHER PARTIES
PRO
IDE
THE PROGRAM "AS IS" WITHOUT WARRANTY OF ANY KIND, EITHER EXPRESSED
OR
MPL
ED, INCLUDING, BUT NOT LIMITED TO, THE IMPLIED WARRANTIES OF
MER
HAN
ABILITY AND FITNESS FOR A PARTICULAR PURPOSE. THE ENTIRE RISK AS
TO
HE
UALITY AND PERFORMANCE OF THE PROGRAM IS WITH YOU. SHOULD THE
PRO
RAM
PROVE DEFECTIVE, YOU ASSUME THE COST OF ALL NECESSARY SERVICING,
REP
IR
R CORRECTION.
.
NO EVENT UNLESS REQUIRED BY APPLICABLE LAW OR AGREED TO IN WRITING
WIL
AN
COPYRIGHT HOLDER, OR ANY OTHER PARTY WHO MAY MODIFY AND/OR
RED
STR
BUTE THE PROGRAM AS PERMITTED ABOVE, BE LIABLE TO YOU FOR DAMAGES,
INC
UDI
G ANY GENERAL, SPECIAL, INCIDENTAL OR CONSEQUENTIAL DAMAGES ARISING
OUT
OF
HE USE OR INABILITY TO USE THE PROGRAM (INCLUDING BUT NOT LIMITED
TO
OSS
OF DATA OR DATA BEING RENDERED INACCURATE OR LOSSES SUSTAINED BY
YOU
OR
HIRD PARTIES OR A FAILURE OF THE PROGRAM TO OPERATE WITH ANY OTHER
PRO
RAM
), EVEN IF SUCH HOLDER OR OTHER PARTY HAS BEEN ADVISED OF THE
POS
IBI
ITY OF SUCH DAMAGES.
mann gestattet, diese Lizenzurkunde zu vervielfältigen und unveränderte Kopien zu verbreiten; Änderungen sind jedoch nicht erlaubt.
Diese Ü
rsetzung
st kein rechtskräftiger Ersatz für die englischsprachige Originalversion!
Vorwort
Di
meiste
So
twareli
nzen sind daraufhin entworfen worden, Ihnen die Freiheit zu nehmen, die Software weiterzugeben und zu verändern. Im Gegensatz dazu soll Ihnen die GNU General Public License, die Allgemeine Öffentliche GNU-Lizenz, ebendiese Freiheit garantieren. Sie soll sicherstellen, daß die Software für alle Benutzer frei ist. Diese Lizenz gilt für den Großteil der von der Free Software Foundation herausgegebenen Software und für alle anderen Programme, deren Autoren ihr Datenwerk dieser Lizenz unterstellt haben. Auch Sie können diese Möglichkeit der Lizenzierung für Ihre Programme anwenden. (Ein anderer Teil der Software der Free Software Foundation unterliegt stattdessen der GNU Library General Public License, der Allgemeinen Öffentlichen GNU-Lizenz für Bibliotheken.) [Mittlerweile wurde die GNU Library Public License von der GNU Lesser Public License abgelöst – Anmerkung des Übersetzers.]
Die Bezeichnung „freie“ So
ware bezieht sich auf Freiheit
nicht auf den Preis. Unsere Lizenzen sollen Ihnen die Freiheit garantieren, Kopien freier Software zu verbreiten (und etwas für diesen Service zu berechnen, wenn Sie möchten), die Möglichkeit, die Software im Quelltext zu erhalten oder den Quelltext auf Wunsch zu bekommen. Die Lizenzen sollen garantieren, daß Sie die Software ändern oder Teile davon in neuen freien Programmen verwenden dürfen – und daß Sie wissen, daß Sie dies alles tun dürfen.
Um Ihre Rechte zu schützen, müssen wir Ei
chränkungen machen, die es jedem verbieten,
hnen diese Rechte zu verweigern oder Sie aufzufordern, auf diese Rechte zu verzichten. Aus diesen Einschränkungen folgen bestimmte Verantwortlichkeiten für Sie, wenn Sie Kopien der Software verbreiten oder sie verändern.
Beispielsweise müssen Sie den Empfängern alle R
hte gewähren, die Sie selbst haben, wenn Sie – ko
enlos oder gegen Bezahlung – Kopien eines solchen Programms verbreiten. Sie müssen sicherstellen, daß auch die Empfänger den Quelltext erhalten bzw. erhalten können. Und Sie müssen ihnen diese Bedingungen zeigen, damit sie ihre Rechte kennen.
Wir schützen Ihre Rechte in zwei Schritten: (1) Wir stellen
ie Software unter ein Urheberrecht (Copyright), und (2) wir
eten Ihnen diese Lizenz an, die Ihnen das Recht gibt, die Software zu vervielfältigen, zu verbreiten und/oder zu verändern.
Um die Autoren und uns zu schützen, wollen wir darüberhinaus s
herstellen, daß jeder erfährt, daß für diese freie Software kein
lei Garantie besteht. Wenn die Software von jemand anderem modifiziert und weitergegeben wird, möchten wir, daß die Empfänger wissen, daß sie nicht das Original erhalten haben, damit irgendwelche von anderen verursachte Probleme nicht den Ruf des ursprünglichen Autors schädigen.
Schließlich und endlich ist jedes freie Programm permanent durch Software-
tente bedroht. Wir möchten die Gefahr ausschließen, daß Distributoren eines
reien Programms individuell Patente lizensieren – mit dem Ergebnis, daß das Programm proprietär würde. Um dies zu verhindern, haben wir klargestellt, daß jedes Patent entweder für freie Benutzung durch jedermann lizenziert werden muß oder überhaupt nicht lizenziert werden darf.
Es folgen die genauen Bedingungen für die Vervielfältigung, Verbreitung und Bearbeitung
Allgemeine Öffentliche GNU-Lizenz
Bedingungen für die Vervielfältigung,
Verbreitung und B
rbeitung
§0. Diese Lizenz gilt fü
jedes Programm und jedes andere Datenw
rk, in dem ein ent
prechend
Vermerk des Copyright-Inh
bers darauf hinweist, daß das Datenwerk
unter den Bestimmungen dies
General Public License verbreitet werden darf. Im folgenden wird jedes derartige Programm oder Datenwerk als „das Programm“ bezeichnet; die Formulierung „auf dem Programm basierendes Datenwerk“ bezeichnet das Programm sowie jegliche Bearbeitung des Programms im urheberrechtlichen Sinne, also ein Datenwerk, welches das Programm, auch auszugsweise, sei es unverändert oder verändert und/oder in eine andere Sprache übersetzt, enthält. (Im folgenden wird die Übersetzung ohne Einschränkung als „Bearbeitung“ eingestuft.) Jeder Lizenznehmer wird im folgenden als „Sie“ angesprochen.
Andere Handlungen als Vervielfältigung, Verbreitung und Bearbeitung werden von dieser Lizenz nicht berührt; sie falle
nicht in ihren Anwendungsbereich. Der Vorgang der Ausführung des Programms wird nicht eingeschränkt, und die Ausgaben d
Programms unterliegen dieser Lizenz nur, wenn der Inhalt ein auf dem Programm basierendes Datenwerk darstellt (unabhängig davon, daß die Ausgabe durch die Ausführung des Programmes erfolgte). Ob dies zutrifft, hängt von den Funktionen des Programms ab.
§1. Sie dürfen auf beliebigen Medien unveränderte Kopien des Quelltextes des Programms, wie sie ihn erhalten haben, anfertige
und verbreiten. Voraussetzung hierfür ist, daß Sie mit jeder Kopie einen entsprechenden Copyright-Vermerk sowie einen Haftungsau
chluß veröffentlichen, alle Vermerke, die sich auf diese Lizenz und das Fehlen einer Garantie beziehen, unverändert lassen und desweiteren allen anderen Empfängern des Programms zusammen mit dem Programm eine Kopie dieser Lizenz zukommen lassen.
Sie dürfen für den eigentlichen Kopiervorgang eine Gebühr verlangen. Wenn Sie es wünschen, dürfen Sie auch gegen Entgelt eine Garantie
ür das Programm anbieten.
§2. Sie dürfen Ihre Kopie(n) des Programms oder eines Teils davon verändern, wodurch ein auf dem Programm basier
des Datenwerk entsteht; Si
dürfen derartige Bearbeitungen unter den Bestimmungen von Paragraph 1 vervielfältigen und verbreiten, vorausgesetzt, daß zusätzlich alle im fol
nden genannten Bedingungen erfüllt werden:
1.
Sie müssen die veränderten Dateien mit einem auffälligen Vermerk versehen, der auf die von Ihnen vorgenommene Modifizierung und das Dat
jede
Änderung hinweist.
2.
Sie müssen dafür sorgen, daß jede von Ihnen verbreitete oder veröffentlichte Arbeit, die ganz oder teilweise von
em Pr
ramm oder Teilen da
on ab
leitet ist, Dritten gegenüber als Ganzes unter den Bedingungen dieser Lizenz ohne Lizenzgebühren zur Verfügung gestellt wird.
3.
Wenn das ve
änder
Programm normalerweise bei der Ausführung interaktiv Kommandos einliest, müssen Sie dafür sorgen, daß es, wenn es auf dem üblic
sten
ge für solche interaktive Nutzung gestartet wird, eine Meldung ausgibt oder ausdruckt, die einen geeigneten Copyright-Vermerk enthält sowie einen Hinweis, daß
s kei
Gewährleistung gibt (oder anderenfalls, daß Sie Garantie leisten), und daß die Benutzer das Programm unter diesen Bedingungen weiter verbreiten dürfen. Auch muß der Benutzer darauf hingewiesen werden, wie er eine Kopie dieser Lizenz ansehen kann. (Ausnahme: Wenn das Programm selbst interaktiv arbeitet, aber normalerweise keine derartige Meldung ausgibt, muß Ihr auf dem Programm basierendes Datenwerk auch keine solche Meldung ausgeben).
Diese Anforderungen gelten für das bearbeitete Datenwerk als Ganzes. Wenn identifizierbare Teile des Datenwerkes nicht von dem Programm abgeleitet sind und vernünftigerweise
s unabhängige und eigenständige Datenwerke für sich selbst zu betrachten sind, dann gelten diese Lizenz und ihre Bedingungen nicht für die betroffenen Teile, wenn Sie diese als
igenständige Datenwerke weitergeben. Wenn Sie jedoch dieselben Abschnitte als Teil eines Ganzen weitergeben, das ein auf dem Programm basierendes Datenwerk darstellt, dann muß die Weitergabe des Ganzen nach den Bedingungen dieser Lizenz erfolgen, deren Bedingungen für weitere Lizenznehmer somit auf das gesamte Ganze ausgedehnt werden – und somit auf jeden einzelnen Teil, unabhängig vom jeweiligen Autor.
Somit ist es nicht die Absicht dieses Abschnittes, Rechte für Datenwerke in Anspruch zu nehmen oder Ihnen die Rechte für Datenwerke streitig zu machen, die komplett von Ihnen geschrieben
urden; vielmehr ist es die Absicht, die Rechte zur Kontrolle der Verbreitung von Datenwerken, die auf dem Programm basieren oder unter seiner auszugsweisen Verwendung zusammengestellt word
sind, auszuüben.
Ferner bringt auch das einfache Zusammenlegen eines anderen Datenwerkes, das nicht auf dem Programm basiert, mit dem Programm oder einem auf dem Programm basierenden Datenwerk auf ein- und
mselben Speicher- oder Vertriebsmedium dieses andere Datenwerk nicht in den Anwendungsbereich dieser Lizenz.
§3. Sie dürfen das Programm (oder ein darauf basierendes Datenwerk gemäß Paragr
h 2) als Objectcode oder in ausführbarer Form unter den Bedingungen der Paragraphen 1 und 2 kopieren und wei
rgeben – vorausgesetzt, daß Sie außerdem eine der folgenden Leistungen erbringen:
1.
Liefern Sie das Programm zusammen mit dem vollständigen zugehörigen maschinenlesbaren Quelltext au
einem für den Datenaustausch üblichen Medium aus, wobei die Verteilung unter den Bedi
ungen
er Paragraphen 1 und 2 erfolgen muß. Oder:
2.
Liefern Sie das Programm zusammen mit einem mindestens drei Jahre lang gültigen schriftlichen Angebot aus, jedem Dritten eine vollständige
schin
lesbare Kopie des Quelltextes zur Verfügung
zu st
len – zu nicht höheren Kosten als denen, die durch den physikalischen Kopiervorgang anfallen –, wobei der Quelltext unter den Bedingungen der Paragraphen 1 und 2 auf einem für den Datenaustausch üblic
en Me
um weitergegeben wird. Oder:
3.
Liefern Sie das Programm zusammen mit dem schriftlichen Angebot der Zurverfügungstellung des Quelltextes aus, das Sie selbst erhalten haben. (Diese Alternative ist nur für nicht-kommerzielle Verbreitun
zulä
ig und nur, wenn Sie das Programm als Objectcode oder in ausführbarer Form mit einem entsprechenden Angebot gemäß Absatz b erhalten haben.)
Unter dem Quelltext eines Datenwerkes wird diejenige Form des Datenw
rkes v
standen, die für Bearbeitungen vorzugsweise verwendet wird. Für ein ausführbares Programm bedeutet „der komplette Quelltext“: Der Quelltext al
r im Programm enthaltenen Module einschließlich aller zugehörigen Modulschnittstellen-Definitionsdateien sowie der zur Compilation und Installation verwendeten Skripte. Als besondere Ausnahme jedoch braucht der verteilte Quell
xt nichts von dem zu enthalten, was üblicherweise (entweder als Quelltext oder in binärer Form) zusammen mit den Hauptkomponenten des Betriebssystems (Kernel, Compiler usw.) geliefert wird, unter dem das Programm läuft – es sei denn, diese Komponente selbst gehört zum ausführbaren Programm.
Wenn die Verbreitung eines ausführbaren Programms oder von Objectcode dadurch erfolgt, daß der Kopierzugriff auf eine dafür vorgesehene Stelle gewährt wird, so gilt die Gewährung eines gleichwertigen Zugriffs auf den Quelltext als Verb
itung des Quelltextes, auch wenn Dritte nicht dazu gezwungen sind, den Quelltext zusammen mit dem Objectcode zu kopieren.
§4. Sie dürfen das Programm nicht vervielfältigen, verändern, weiter lizenzieren oder verbreiten, sofern es nicht dur
diese Lizenz ausdrücklich gestattet ist. Jeder anderweitige Versuch der Vervielfältigung, Modifizierung, Weiterlizenzier
g und Verbreitung ist nichtig und beendet automatisch Ihre Rechte unter dieser Lizenz. Jedoch werden die Lizenzen Dritter, die von Ihnen Kopien oder Rechte unter dieser Lizenz erhalten haben, nicht beendet, solange diese die Lizenz voll anerkenne
und befolgen.
§5. Sie sind nicht verpflichtet, diese Lizenz anzunehmen, da Sie sie nicht unterzeichnet haben. Jedoch gibt Ihnen nichts anderes die Erlaubnis, das Programm oder von ihm abgeleitete Datenwerke zu verändern oder zu verbreiten. Diese Handlungen sin
gesetzlich verboten, wenn Sie diese Lizenz nicht anerkennen. Indem Sie das Programm (oder ein darauf basierendes Datenwerk) verändern oder verbreiten, erklären Sie Ihr Einverständnis mit dieser Lizenz und mit allen ihren Bedingungen bezüglich der V
vielfältigung, Verbreitung und Veränderung des Programms oder eines darauf basierenden Datenwerks.
§6. Jedesmal, wenn Sie das Programm (oder ein auf dem Programm basierendes Datenwerk) weitergeben, erhält der Empfänger automatisch vom ursprünglichen Lizenzgeber die Lizenz, das Programm entsprechend den hier festgelegten Bestimmungen zu vervielfältigen
zu verbreiten und zu verändern. Sie dürfen keine weiteren Einschränkungen der Durchsetzung der hierin zugestandenen Rechte des Empfängers vornehmen. Sie sind nicht dafür verantwortlich, die Einhaltung dieser Lizenz durch Dritte durchzusetzen.
§7. Sollten Ihn
infolge eines Gerichtsurteils, des Vorwurfs einer Patentverletzung oder aus einem anderen Grunde (nicht auf Patentfragen begrenzt) Bedingungen (durch Gerichtsbeschluß, Vergleich oder anderweitig) auferlegt werden, die den Bedingungen dieser Lizen
widersprechen, so befreien Sie diese Umstände nicht von den Bestimmungen dieser Lizenz. Wenn es Ihnen nicht möglich ist, das Programm unter gleichzeitiger Beachtung der Bedingunge
Kann es sein das der Eigenschafts-Editor einfach ein Problem mit dem Zeilenumbruch hat ?
Ich hatte vor kurzem ein ähnliches Problem, das ich so einigermaßen in den Griff bekommen habe, indem ich den Editor etwa genauso breit wie mein MemoFeld gemacht habe.
Hundertprozentig hat das aber auch nicht geholfen, soweit ich mich richtig erinnere.
Also ich kann dies nicht bestätigen.
An den Zeilenumbrüchen dürfte es ja eigentlich nicht liegen, weil das find ich nicht wirklich erklärt, wieso teilweise in dem Beispiel mehrmals einzelne Wörter abgeschnitten werden.
Aber zum eigentliche, bei mir funktioniert es problemlos. Hab den Text von dir oben raus kopiert und bei Lines eingefügt, ok und es wurde so angezeigt, wie es sein soll.
Auch beim ausführen gibts bei mir mit der Anzeige keinerlei Probleme und alle Zeichen sind an ihrem Platz.
Eventuell liegt es vielleicht doch an Linux (Suse) als OS? Ich habs gerade unter Win2k probiert.
Als alternative kannst du ja die Lizenz als txt beilegen und beim Create ins Memo laden, wenn das denn ohne Fehler gehen sollte(?).
Danke für die Antworten! Schon merkwürdig, dass dieses Problem bei machen reproduzierbar ist, bei anderen nicht.
Das mit dem "beim Createn ins Memo laden" werde ich mal versuchen. Vielleicht warte ich auch einfach eine neue Version von Lazarus ab, und hoffe, dass der Fehler beseitigt wurde
Möglicherweise liegt er an Linux. Aber wiso? Eigentlich hat Linux damit nix am Hut, dachte ich.
@danny61: Hast du den Fehler sowohl in Linux als auch in Windows beobachtet?
Werde mal schaun, wie ich das Problem umschiffe
Schönen Abend noch!
Euklid
EDIT:
Das "beim Createn ins Memo laden" hat funktioniert! Danke nochmal!
Euklid hat geschrieben:Danke für die Antworten! Schon merkwürdig, dass dieses Problem bei machen reproduzierbar ist, bei anderen nicht.
Ich muss das Problem leider bestätigen (GTK / Linux).
Es sieht so aus, als würde es z.B. bei Vorhandensein von deutschen Umlauten in Erscheinung treten.
ich habe z.Zt. nur Windows mit Lazarus am Laufen und somit auch nur dort die Probleme gehabt. Bei mit war es auch nur ein englischer Text und somit ohne Umlaute.
Hmmm, Linux verwendet aber eventuell nen anderen Zeilenumbruch (LF = #10 gegenüber CRLF = #13#10 Windows), könnte sein das es daran liegt.
Hast Du den Text direkt in den Quellcode übernommen oder lädst du das von ner Datei dazu? Beim nachladen von ner Datei hab ich sowas auch schon gehabt.
Humor ist der Knopf, der verhindert, daß uns der Kragen platzt.
Naja, der liest ja letztlich auch vom File ein, vermittels ReadLn(f)(bei Linüx ist ja schleißlich alles erstmal ein File). Wenn er da nun sein richtiges Zeilenende nicht findet wird seine Zeile reichlich lang und er schneidet möglicherweise einfach ab ohne zu meckern. Guckmal wie der Wrapper von TMemo eingestellt ist, ich meine den Linefeed kann man auch bestimmen.
Nun haste ja kein Windoofs sonst könntest du mal versuchen, dir ne Linux-Textdatei unter Windoofs anzusehen. Da sieht man den Effekt. Der klebt einfach alles hintereinander. Die Linux-Editoren schaffen es dagegen die Windoofs-Textdateien sauber einzulesen, die testen offenbar auf beide Linefeeds. Deswegen heißt das ja bei mir nur noch Windoofs und ich hab Cygwin installiert und kann per VNC auf die Linux-Kisten zugreifen, da hab ich den Ärger garnicht erst(neben ein paar anderen Annehmlichkeiten...).
Humor ist der Knopf, der verhindert, daß uns der Kragen platzt.
schnullerbacke hat geschrieben:Nun haste ja kein Windoofs [...]
... und selbst, wenn man mir Geld dafür bieten würde, würde ich keines mehr haben wollen
Aber das Problem mit dem Zeilenumbruch kenne ich: Manche Rechner in der Uni speichern die Messdaten im Windows-Format ab. Glücklicherweise kann OpenOffice den Zeilenumbruch umändern.
Um nochmal auf das Problem zurückzukommen:
Danny berichtete:
ich habe z.Zt. nur Windows mit Lazarus am Laufen und somit auch nur dort die Probleme gehabt. Bei mit war es auch nur ein englischer Text und somit ohne Umlaute.
, was vielleicht gegen ein Problem mit dem Zeilenumbruchzeichen sprechen würde...
... du hast auch noch Windows? Kannst du vielleicht auch mal versuchen, meinen obigen Text in den Zeicheneditordialog einzufügen? Würde mich mal interessieren, was dabei rauskommt...
Ja, leider benutzen das soviele, das man keine Kohle verdienen kann wenn man dafür seine Proggis nicht baut. Deswegen will ich ja sehen in Zukunft mit FPC/Lazarus zu proggen, brauch ich den Schmonses nur einmal machen. Nur muß ich meine sämtlichen eigenen Objekte erstmal umficken, au Backe ist das Arbeit.
Das hätte auch den schönen Vorteil, das man Windoofs nur noch zum Testen fürs Endprodukt braucht. Also kurz kompilieren, luschern ob dat geiht und gut dem Dinge.
Humor ist der Knopf, der verhindert, daß uns der Kragen platzt.