m.fuchs hat geschrieben: Mo 20. Jun 2022, 10:53
Nö muss nicht, die TSE ist nur Pflicht bei Registrierkassen. Aber es gibt keine Verpflichtung eine Registrierkasse zu führen.
Wenn du ein Kassenbuch und eine Geldkassette benutzt ist das genauso zulässig.
Nein, auch wenn du keine Regisrierkasse hast und Bargeldrechnung am PC schreibst und den Kunden abkassierst, brauchst du eine TSE!
Elektronische Aufzeichnungssysteme im Sinne des § 146a Absatz 1 Satz 1 der Abgabenordnung sind elektronische oder computergestützte Kassensysteme oder Registrierkassen
Siehe:
https://www.gesetze-im-internet.de/kass ... 00017.html
Z.B.: Unser Kunden Tierarzt, keine Kasse, Barrechnung wird mit "Patientensoftware" (EasyVet) gemacht und gleich abkassiert. Hier ist auch eine TSE installiert wurden.
Recht hast du natürlich mit der Kassenpflicht, dann geht auch Kassenbuch und Geldkassette. Das kannst aber nur machen mit kleinen Beträgen.
Wenn du dann 15000€ Umsatz und 500 Kunden mit 1000 Artikeln im Monat hast wird das umständlich.