Mal was zum lachen... .oder weinen je nach dem.

Für sonstige Unterhaltungen, welche nicht direkt mit Lazarus zu tun haben
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pluto
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Mal was zum lachen... .oder weinen je nach dem.

Beitrag von pluto »

Hallo,
schaut euch mal diesen Link an:
http://www.ccc.de/updates/2007/paragrap ... anguage=en" onclick="window.open(this.href);return false;
den habe ich heute im Ubuntu-Forum gefunden:
http://www.ubuntu-forum.de/thread.php?p ... post140424" onclick="window.open(this.href);return false;
MFG
Michael Springwald

Euklid
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Beitrag von Euklid »

Der CCC polarisiert hier aber ordentlich. Wer die Gesetzesänderung

http://www.bmj.de/files/-/1317/RegE%20C ... it%E4t.pdf" onclick="window.open(this.href);return false;

einmal durchließt sieht, dass Behauptungen, wie
Bestraft werden soll insbesondere das Herstellen, Programmieren, Überlassen, Verbreiten oder Verschaffen von Software, die für die tägliche Arbeit von Netzwerkadministratoren und Sicherheitsexperten dringend notwendig ist.
schlichtweg falsch sind.

Unter Strafe steht nur das Herstellen, Programmieren, Überlassen, Verbreiten von Software mit dem Ziel des Verschaffens UNBEFUGTEM Zugangs zu "Daten, die NICHT FÜR IHN BESTIMMT sind"

Mit anderen Worten: Die Freiheiten der Netzwerkadministratoren und Sicherheitsexperten wird in keister Weise beschnitten.

Der ccc verbreitet hier unnötige Panik. Ich vermute, weil die Interessen mancher Mitglieder des ccc durchaus durch den neuen Paragraphen gefährdet werden. Bekanntlich agieren hier einige in Zonen, die heute schon dunkelgrau gefärbt sind.

pluto
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Beitrag von pluto »

Währe ja auch sonst nicht gerade Sinnvoll !
MFG
Michael Springwald

Euklid
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Beitrag von Euklid »

Genau.

pluto
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Beitrag von pluto »

Das heißt also ich darf wenn ich wollte diese Programme nutzen.
Aber ich darf keine neuen Programm erstellen und verbreiten.
MFG
Michael Springwald

Euklid
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Beitrag von Euklid »

Du darfst Programme erstellen, benutzen und verbreiten, solange du gewehrleistest, dass das Programm nicht für den unbefugten Zugang verwendet wird.

mschnell
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Beitrag von mschnell »

Euklid hat geschrieben:Unter Strafe steht nur das Herstellen, Programmieren, Überlassen, Verbreiten von Software mit dem Ziel des Verschaffens UNBEFUGTEM Zugangs zu "Daten, die NICHT FÜR IHN BESTIMMT sind"
Wie sieht man einem Programm an, ob der Hersteller es für den einen (legalen) oder den anderen (illegalen) Zweck bestimmt hat ?

Ein Programm tut, was es tut. Es kann über seinen "Herstellungs-Zweck" keine Auskunft geben.

-Michael

Christian
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Beitrag von Christian »

Euklid die Aussage des CCC ist hier volkommen richtig.
Wer eine Straftat nach § 202a oder § 202b vorbe-
reitet, indem er
1. Passwörter oder sonstige Sicherungscodes, die den
Zugang zu Daten (§ 202a Abs. 2) ermöglichen, oder
2. Computerprogramme, deren Zweck die Begehung
einer solchen Tat ist,
herstellt, sich oder einem anderen verschafft, verkauft,
einem anderen überlässt, verbreitet oder sonst zugänglich
macht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit
Geldstrafe bestraft.
Also hier ist kein interpretationsspielraum. Der Paragraph verbietet alles was an Sicherheitstools unterwegs ist. Incl vieler viren, aller trojaner sniffer usw. Deutsche Antivirensoftware Hersteller müssen eigentlich auf den schlag zumachen.
Einige Sicherheitstools aus Deutscher Hand haben die Projekte schon eingestellt.
W.m.k.A.h.e.m.F.h. -> http://www.gidf.de/

ralli
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Beitrag von ralli »

Die Parteien sind kr ...... Vereinigungen, deren Glaubwürdigkeit schon lange verspielt ist. Wer auf derartige Weise permanent das Grundgesetz aushebelt und die Rechte des freien Bürgers einschränkt, handelt zutiefst verantwortungslos und vorsätzlich fahrlässig. Wer muss hier eigentlich vor wem geschützt werden ? Aber bald ist wieder Zahltag, und dann werden diese Worthülsenakrobatiker Ihre Antwort bekommen. Ich hoffe, das es genug mutige Menschen gibt, die nach Karlsruhe ziehen und alle diese Gesetze zu Fall bringen ... Und Gesetze, die eindeutig gegen die Würde des Menschen verstossen, erfordern Zivilcourage und Rückgrat. Und wecken bei mir höchstens den zivilen Ungehorsam.

ralli

pluto
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Beitrag von pluto »

Ich finde die könnten sich mit sinnvolleren dingen befassen, als mit solchen sinnlosen gesetzten mit dem niemand geholfen ist, bzw. die "Verbrecher" werden hier eindeutig bevorzugt. Die freuen sich über ungeschützte Netzte die nicht geprüft werden können bzw. dürfen.

Aber Zählen Antivireren Herstelle auch dazu ?
Die "klauen" doch keine Sichereitst Codes oder ?
MFG
Michael Springwald

Christian
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Beitrag von Christian »

Woher solln denn Antiviren Software Hersteller wissen was ein Virus macht bzw wie Sie ihn erkennen können wenn Sie ihn nicht ausführen dürfen ja nichtmal besitzen...
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Euklid
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Beitrag von Euklid »

Christian hat geschrieben:Der Paragraph verbietet alles was an Sicherheitstools unterwegs ist. Incl vieler viren, aller trojaner sniffer usw.
Der Paragraph 202c bezieht sich AUSSCHLIEßLICH auf die beiden vorhergehenden Paragraphen. Dort steht geschrieben:
2. § 202a Abs. 1 wird wie folgt gefasst:
„(1) Wer unbefugt sich oder einem anderen Zugang zu Daten, die nicht für ihn be-
stimmt und die gegen unberechtigten Zugang besonders gesichert sind, unter Über-
windung der Zugangssicherung verschafft, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren
oder mit Geldstrafe bestraft.“

3. Nach § 202a werden folgende §§ 202b und 202c eingefügt:
„§ 202b
Abfangen von Daten
Wer unbefugt sich oder einem anderen unter Anwendung von technischen Mitteln nicht
für ihn bestimmte Daten (§ 202a Abs. 2) aus einer nichtöffentlichen Datenübermittlung
oder aus der elektromagnetischen Abstrahlung einer Datenverarbeitungsanlage ver-
schafft, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn
die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist.
Mit anderen Worten: Sicherheitstool o.ä. dürfen benutzt werden. Lediglich der Gebrauch oder das Programmieren von Software mit dem Ziel, sich UNBEFUGT Zugang zu Daten zu verschaffen, ist hiermit verboten. Und mal unter uns: Das macht auch Sinn!

Antivirensoftwarehersteller dürfen natürlich Viren testen, denn sie (die Antivirenhersteller) bereiten mit der Erforschung der Viren nicht eine Straftat nach §202a und §202b vor. Völlig legal also.

Was der CCC da schreibt ist reine Panikmache und in meinen Augen nichts seriöses.

pluto
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Beitrag von pluto »

Du glaubst also das diese Gesetzt doch einen Sin ergibt ?
(Währe ja mal was neues *G*)
MFG
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Euklid
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Beitrag von Euklid »

So wie ich die Änderungen auslege, hat das Gesetz keinen Einfluss auf Menschen, die sich NICHT unbefugt Zugang zu Daten verschaffen.

Ich persönlich halte die Gesetzesänderungen für unnötig, da der unbefugte Zugang zu Daten schon vor den Änderungen verboten war. Neu ist, dass das Programmieren und Verbreiten von Tools, die darauf abgerichtet sind, verboten ist. Das macht Sinn hinsichtlich der Verbrechensbekämpfung. Inwiefern es die Grundfreiheiten eines Programmierers einschränkt, kann ich nicht abschätzen.

Christian
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Beitrag von Christian »

Euklid, das stimmt so nicht
oder
2. Computerprogramme, deren Zweck die Begehung
einer solchen Tat ist,
herstellt, sich oder einem anderen verschafft, verkauft,
einem anderen überlässt, verbreitet oder sonst zugänglich
macht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit
Geldstrafe bestraft.
Euklid lies richtig, wenn du dir schon ne eigene Meinung bilden willst.
Da steht auf §202a,b bezogen ODER

Der CCC ist in diesen bereichen sehr seriös versuch mal auf der Mailingliste Falschinformationen zu verbreiten dort wirst du sofort geflamt. Solche Aussagen zu treffen ohne nen 2 Absatz Gesetzestext richtig zu lesen find ich net toll.

Der § verbietet alle Tools, die zur Begehung von Straftaten einsetzbar sind uns zwar die herstellung und den besitz gleich mit. Ich find den Vergleich zum Verbot von Hämmern sehr treffend.
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