Ich weiß nicht, ob von euch jemand einen Webshop betreibt. Aktuell gibt es zwei rechtliche Themen, die Änderungen an den Webseiten erforderlich machen könnten.
Bin juristischer Laie, deshalb hier keine Rechtsberatung, sondern nur allgemeine Informationen, die ich in den Medien gelesen habe ...
1.) Barrierefreiheit für neue Angebote ab dem 28.06.2025:
Unternehmen, die digitale Produkte oder Dienstleistungen anbieten, müssen ihre Webseiten und Apps und den Verkaufsprozess barrierefrei gestalten, z.B. mit Screenreadern nutzbar machen (z. B. durch korrekte semantische HTML-Struktur), kontrastreich gestalten, Tastaturbedienung ermöglichen, Alternativtexte für Bilder einbinden, und eine verständliche Sprache verwenden.
Für den Chrome-Browser habe ich eine Erweiterung gefunden, mit der man seine Seiten auf barrierefreie Benutzbarkeit testen lassen kann.
"Accessibility Insights for Web" ... is a browser extension that helps developers find and fix accessibility issues in web apps and sites.
2.) Die EU-Plattform zur Online-Streitbeilegung wird am 20.07.2025 abgeschaltet - wegen völliger Erfolglosigkeit.
Die Verlinkung zu der Plattform, die seit 2016 Pflicht war, muss zum 20.07.2025 aus dem Impressum gelöscht werden.
Die Pflicht zur Löschung ergibt sich indirekt aus dem Wettbewerbsrecht, weil eine bleibende Verlinkung irreführend sein könnte und ggf. von Konkurrenten oder dem Verbraucherschutz abmahnfähig sein könnte.
Es besteht nach dem 19.07.2025 aber weiterhin die Pflicht zum Hinweis bezüglich Streitbeilegungen, d.h. ob das Unternehmen daran teilnehmen möchte oder nicht.
Ein Text fürs Impressum könnte z.B. lauten:
"Hinweis gemäß § 36 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG): Wir sind weder verpflichtet noch bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen."
Es ist doch immer wieder was anderes, es wird nie langweilig.

Grüße, Jörg