Herstellerangabe erforderlich (neue EU-Verordnung)
- Jorg3000
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Herstellerangabe erforderlich (neue EU-Verordnung)
Hallo!
Ich habe in den Nachrichten gelesen, dass gestern am 13.12.2024 die ProdSVO/GPSR in Kraft getreten ist.
https://de.wikipedia.org/wiki/Verordnun ... sicherheit
Die EU-Verordnung verlangt, dass alle Produkte, die in Verkehr gebracht werden, mit einer eindeutigen Produkt-Identifikation und Hersteller-Kennzeichnung beschriftet sein müssen.
Zuerst hieß es wohl, dass es nur physische Produkte betreffen würde, aber in den FAQ der EU werden jetzt auch explizit digitale Inhalte und Software genannt.
Ich gehe davon aus, dass eine fehlende Kennzeichnung nach Wettbewerbsrecht abmahnfähig ist.
Ich werde deshalb nun in meinen Programmen und auf Download-Seiten die Nennung des Programm-Namens und des Herstellers (mit Link auf Anschrift / Impressum) klarer ersichtlich machen.
Und da "Inverkehrbringen" sich nicht nur auf den Verkauf bezieht, sondern auch z.B. auf kostenlose Werbegeschenke, dürften somit auch Freeware und Shareware von der neuen Verordnung betroffen sein.
Das wollte ich hier nur loswerden, weil ich davon gerade überrascht war und im Vorfeld noch nichts davon gelesen hatte.
Grüße, Jörg
Ich habe in den Nachrichten gelesen, dass gestern am 13.12.2024 die ProdSVO/GPSR in Kraft getreten ist.
https://de.wikipedia.org/wiki/Verordnun ... sicherheit
Die EU-Verordnung verlangt, dass alle Produkte, die in Verkehr gebracht werden, mit einer eindeutigen Produkt-Identifikation und Hersteller-Kennzeichnung beschriftet sein müssen.
Zuerst hieß es wohl, dass es nur physische Produkte betreffen würde, aber in den FAQ der EU werden jetzt auch explizit digitale Inhalte und Software genannt.
Ich gehe davon aus, dass eine fehlende Kennzeichnung nach Wettbewerbsrecht abmahnfähig ist.
Ich werde deshalb nun in meinen Programmen und auf Download-Seiten die Nennung des Programm-Namens und des Herstellers (mit Link auf Anschrift / Impressum) klarer ersichtlich machen.
Und da "Inverkehrbringen" sich nicht nur auf den Verkauf bezieht, sondern auch z.B. auf kostenlose Werbegeschenke, dürften somit auch Freeware und Shareware von der neuen Verordnung betroffen sein.
Das wollte ich hier nur loswerden, weil ich davon gerade überrascht war und im Vorfeld noch nichts davon gelesen hatte.
Grüße, Jörg
Re: Herstellerangabe erforderlich (neue EU-Verordnung)
das heisst ja allerdings auch das man für Fehler im Produkt haftbar gemacht werden kann, wenn Software eine Produkt Nummer hat, steht es unter den selben Regeln wie ein normales Produkt. Das wäre ein Riesen Fass das dadurch geöffnet wird. Oder sehe ich das falsch? 

- corpsman
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Re: Herstellerangabe erforderlich (neue EU-Verordnung)
Also auf dem Letzten Vortrag den ich zu diesem Thema gehört habe, meinten sie das OpenSource Explizit ausgeschlossen ist. Aber wenn jemand OSS Anteile in seiner SW hat und diese gewerblich in verkehr bringt ist er für die OSS anteile ebenfalls haftbar.
--
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- Niesi
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Re: Herstellerangabe erforderlich (neue EU-Verordnung)
Das sollte mit den passend formulierten AGB aber jederzeit handhabar sein. Zumal Produkthaftung und -gewährleistung ganz allgemein auch für Software gelten sollen ...
Da kann M$ als Beispiel genommen werden - die schließen auch jede Haftung für irgendwas aus ...
https://www.heise.de/news/Neue-EU-Richt ... 91819.html
Da kann M$ als Beispiel genommen werden - die schließen auch jede Haftung für irgendwas aus ...
https://www.heise.de/news/Neue-EU-Richt ... 91819.html
Wissen ist das einzige Gut, das sich vermehrt, wenn es geteilt wird ...
Re: Herstellerangabe erforderlich (neue EU-Verordnung)
...ich habe noch folgendes gelesen:
Artikel 7
Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Sie gilt ab dem 29. Mai 2026.
Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.
Geschehen zu Straßburg am 9. Oktober 2024.
Im Namen des Europäischen Parlaments
Die Präsidentin
R. METSOLA
Im Namen des Rates
Der Präsident
BÓKA J.
Artikel 7
Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Sie gilt ab dem 29. Mai 2026.
Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.
Geschehen zu Straßburg am 9. Oktober 2024.
Im Namen des Europäischen Parlaments
Die Präsidentin
R. METSOLA
Im Namen des Rates
Der Präsident
BÓKA J.
Gruß, Michael
- Jorg3000
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Re: Herstellerangabe erforderlich (neue EU-Verordnung)
six1, du bist im falschen Gesetz unterwegs, nämlich über Binnenmarkt-Notfälle, aber das ist etwas anderes.
In der Verordnung über die allgemeine Produktsicherheit, die ich meine ...
https://eur-lex.europa.eu/legal-content ... 32023R0988
... steht ...
Artikel 52
Inkrafttreten und Anwendung
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Sie gilt ab dem 13. Dezember 2024.
Also gestern!
In der Verordnung über die allgemeine Produktsicherheit, die ich meine ...
https://eur-lex.europa.eu/legal-content ... 32023R0988
... steht ...
Artikel 52
Inkrafttreten und Anwendung
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Sie gilt ab dem 13. Dezember 2024.
Also gestern!
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Re: Herstellerangabe erforderlich (neue EU-Verordnung)
Das ist bereits seit EU Verordnung 2019/770 der Fall (Artikel 7, 8 und 9 im speziellen). Ist jetzt nicht neuRhyt hat geschrieben: Sa 14. Dez 2024, 10:06 das heisst ja allerdings auch das man für Fehler im Produkt haftbar gemacht werden kann, wenn Software eine Produkt Nummer hat, steht es unter den selben Regeln wie ein normales Produkt. Das wäre ein Riesen Fass das dadurch geöffnet wird. Oder sehe ich das falsch?![]()
Re: Herstellerangabe erforderlich (neue EU-Verordnung)
Soweit ich es verstanden habe, ist man bei kompilierten Software haftpflichtig, nicht wenn man von der Software nur den Code anbietet. Der Code allein ist noch kein fertiges Produkt.