CRA-Meldepflicht
- kralle
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CRA-Meldepflicht
Moin,
ich bin gerade über das Thema gestolpert.
Wie immer wenn sich da irgendwelche Politiker was ausdenken, kann es Folgen geben, an die man vorher nicht gedacht hat.
Wenn ich das richtig verstehe, ist man als Hobby-Programmierer (m/w/d) nicht davon betroffen, wenn man kein Geld mit seinem Projekt verdient.
Aber, bereits das Bereitstellen der Software z.B. auf GitHub kann schon als gewerblich gelten, wenn man dort an irgendwelchen Bonus-Programmen teilnimmt.
Habt ihr Euch mit dem Thema schon beschäftigt?
Gruß Kralle
ich bin gerade über das Thema gestolpert.
Wie immer wenn sich da irgendwelche Politiker was ausdenken, kann es Folgen geben, an die man vorher nicht gedacht hat.
Wenn ich das richtig verstehe, ist man als Hobby-Programmierer (m/w/d) nicht davon betroffen, wenn man kein Geld mit seinem Projekt verdient.
Aber, bereits das Bereitstellen der Software z.B. auf GitHub kann schon als gewerblich gelten, wenn man dort an irgendwelchen Bonus-Programmen teilnimmt.
Habt ihr Euch mit dem Thema schon beschäftigt?
Gruß Kralle
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FPC-Version: 3.3.1 , Lazarus 3.99
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- af0815
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Re: CRA-Meldepflicht
Kommt auch in Österreich. Hier ein relativ guter Überblick https://www.wko.at/it-sicherheit/cra-uebersicht
Blöd kann man ruhig sein, nur zu Helfen muss man sich wissen (oder nachsehen in LazInfos/LazSnippets).
- Niesi
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Re: CRA-Meldepflicht
Moin,kralle hat geschrieben: Fr 11. Sep 2026, 17:45 Moin,
...
Aber, bereits das Bereitstellen der Software z.B. auf GitHub kann schon als gewerblich gelten, wenn man dort an irgendwelchen Bonus-Programmen teilnimmt.
Habt ihr Euch mit dem Thema schon beschäftigt?
Gruß Kralle
das Thema ist für mich tatsächlich neu, ich werde mich mal damit beschäftigen. Der Link von af0815 ist schon mal sehr gut, aus DE (BSI) gibt es ebenfalls Informationen:
https://www.bsi.bund.de/DE/Service-Navi ... ?nn=520690
https://www.bsi.bund.de/DE/Themen/Unter ... _node.html
Ich verstehe allerdings nicht, was Du mit "Bonus-Programmen" meinst, welche Entwickelnde zu gewerblich Entwickelnden machen sollen. Hast Du mal ein Beispiel oder gern auch mehrere?
Wissen ist das einzige Gut, das sich vermehrt, wenn es geteilt wird ...
- kralle
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Re: CRA-Meldepflicht
Moin,
wie kann man mit kostenloser Software doch Geld "verdienen":
- GitHub Sponsors:
Du kannst monatliche Spenden von Nutzer:innen erhalten, die dein Projekt unterstützen möchten.
- Werbung und Affiliate-Marketing
Du integrierst Werbung oder Affiliate-Links in deine Dokumentation, Website oder README-Datei.
Beispiel: Wenn dein Projekt eine API oder ein Plugin für eine bestimmte Plattform (z. B. Shopify, WordPress) bietet, kannst du Affiliate-Links zu diesen Plattformen einbinden.
- Crowdfunding und Spenden
Du bietest deinen Nutzer:innen die Möglichkeit, dich einmalig oder regelmäßig zu unterstützen.
Plattformen: GitHub Sponsors, Patreon, Ko-fi, Buy Me a Coffee.
- Verkauf von Merchandise
Du verkaufst Merchandise (z. B. T-Shirts, Aufkleber, Tassen) mit dem Logo oder Namen deines Projekts.
Sollte erst einmal als Einstieg reichen ...
Gruß Kralle
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- af0815
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Re: CRA-Meldepflicht
Wenn ich mir die Liste von Kralle ansehe, sind zwar Verdienste drinnen, aber nicht direkt aus der Software.
Genau da muss man dann bewerten ob man da in die CRA Meldepflicht fällt. Weil wenn eine Tasse einen Sprung hat, betrifft das keine Meldepflicht. Das geht es IMHO nur um die eigentliche Software oder API.
Genau da muss man dann bewerten ob man da in die CRA Meldepflicht fällt. Weil wenn eine Tasse einen Sprung hat, betrifft das keine Meldepflicht. Das geht es IMHO nur um die eigentliche Software oder API.
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-
Mathias
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Re: CRA-Meldepflicht
Ist doch wieder eine Panikmache.
Mit Lazarus sehe ich grün
Mit Java und C/C++ sehe ich rot
Mit Java und C/C++ sehe ich rot
- af0815
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Re: CRA-Meldepflicht
Schau dir einmal OpenSource an
Ist die Software dual Lizensiert, so kommt darauf an, auf welcher Seite du tätig bist.
Somit wird es die meisten OpenSource Bereiche nicht so stark treffen, was ja, so wie aussieht, auch die Intension war.
Aber elektronische Geräte, die Kommunizieren können, wie Kameras, Kinderspielzeug,... fallen darunter, also auch Hardware, die mit Software läuf und eine Verbindung hat. Es werden damit auch die "Inverkehrbringer" mit erfasst (Egal Hardware oder Software).
Das heisst, wenn du für OpenSource eine Dienstleistung anbietest, was ja meistens das Geschäftsmodell ist, so fällst du in zweierlei Hinsicht nicht unter CRA.WKO hat geschrieben:Ausgenommen sind
nicht kommerzielle Produkte
reine Dienstleistungen
Ist die Software dual Lizensiert, so kommt darauf an, auf welcher Seite du tätig bist.
Somit wird es die meisten OpenSource Bereiche nicht so stark treffen, was ja, so wie aussieht, auch die Intension war.
Aber elektronische Geräte, die Kommunizieren können, wie Kameras, Kinderspielzeug,... fallen darunter, also auch Hardware, die mit Software läuf und eine Verbindung hat. Es werden damit auch die "Inverkehrbringer" mit erfasst (Egal Hardware oder Software).
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Re: CRA-Meldepflicht
Ist es das?
Ich habe gerade das erste mal davon gehört und die Verordnung https://eur-lex.europa.eu/legal-content ... _202402847 überflogen.
Diese Verordnung enthält gefühlt eine Million Wörter und ist in bestem Bürokratendeutsch verfasst.
Soweit ich es verstehe, geht es bei CRA nicht nur um eine Meldepflicht, sondern es wird ein Bürokratiemonster.
Ich programmiere für meine Kunden im Rahmen eines Werkvertrages gegen Bezahlung und verwende OpenSource Software (Lazarus
Rhetorische Frage: Bin ich betroffen?
Laut https://www.tenmedia.de/de/kompetenzen/ ... alsoftware:
Antwort: JaGilt das auch für maßgeschneiderte Softwareentwicklung?
Das ist die Frage, die wir in Gesprächen mit IT-Verantwortlichen am häufigsten hören. Und die Antwort lautet: im Regelfall ja.
Der CRA definiert seinen Anwendungsbereich über “Produkte mit digitalen Elementen”, die auf dem Markt bereitgestellt werden. Individualsoftware, die ein Dienstleister für einen konkreten Auftraggeber entwickelt, fällt dann darunter, wenn sie (was bei praktisch jeder Business-Anwendung der Fall ist) Netzwerkverbindungen nutzt, über Schnittstellen mit anderen Systemen kommuniziert oder auf kommerziellen bzw. quelloffenen Drittkomponenten aufbaut.
Laut Verordnung https://eur-lex.europa.eu/legal-content ... _202402847 Randzahl 93:
muss ich nur ein vereinfachtes Formular ausfüllen.In Bezug auf Kleinstunternehmen und kleine Unternehmen ist es zur Sicherstellung von Verhältnismäßigkeit angezeigt, die Verwaltungskosten zu senken, ohne das Maß an Cybersicherheit von Produkten mit digitalen Elementen, die in den Anwendungsbereich dieser Verordnung fallen, oder das Vorliegen gleicher Wettbewerbsbedingungen zwischen den Herstellern zu beeinträchtigen. Daher sollte die Kommission ein vereinfachtes Formular für die technische Dokumentation erstellen, das auf die Bedürfnisse von Kleinst- und Kleinunternehmen zugeschnitten ist. Das von der Kommission angenommene vereinfachte Formular für die technische Dokumentation sollte alle anwendbaren Elemente im Zusammenhang mit der technischen Dokumentation gemäß dieser Verordnung abdecken und angeben, wie ein Kleinstunternehmen oder kleines Unternehmen die angeforderten Elemente in knapper Form bereitstellen kann, beispielsweise die Beschreibung der Gestaltung, Entwicklung und Herstellung des Produkts mit digitalen Elementen. Auf diese Weise würde das Formular dazu beitragen, die Verwaltungslast für die Einhaltung der Vorschriften zu verringern, indem den betroffenen Unternehmen Rechtssicherheit hinsichtlich des Umfangs und der Einzelheiten der bereitzustellenden Informationen geboten wird. Kleinstunternehmen und kleine Unternehmen sollten die Option haben, die anwendbaren Elemente im Zusammenhang mit der technischen Dokumentation in umfassender Form vorzulegen und das ihnen zur Verfügung stehende vereinfachte technische Formular nicht zu verwenden.
Auf das Formular bin ich gespannt. Falls es jemand findet gebt mir bitte Bescheid.
Laut Randzahl 93:
Brauche ich das Formular nur in deutsch auszufüllen.Um Innovationen zu fördern und zu schützen, ist es wichtig, dass die Interessen von Herstellern, bei denen es sich um Kleinstunternehmen oder um kleine oder mittlere Unternehmen handelt, insbesondere von Kleinstunternehmen und Kleinunternehmen, einschließlich Start-up-Unternehmen, besondere Berücksichtigung finden. Zu diesem Zweck könnten die Mitgliedstaaten Initiativen entwickeln, die sich an Hersteller richten, bei denen es sich um Kleinstunternehmen oder kleine Unternehmen handelt, unter anderem in den Bereichen Schulung, Sensibilisierung, Kommunikation von Informationen, Tests, Konformitätsbewertung durch Dritte sowie Einrichtung von Reallaboren. Übersetzungskosten im Zusammenhang mit der verpflichtenden Dokumentation, beispielsweise der technischen Dokumentation, und den gemäß dieser Verordnung erforderlichen Informationen und Anweisungen für die Nutzer sowie mit der Kommunikation mit den Behörden können erhebliche Ausgaben für die Hersteller, insbesondere für Kleinhersteller, mit sich bringen. Daher sollten die Mitgliedstaaten auch prüfen können, ob eine der Sprachen, die sie für die einschlägige Dokumentation der Hersteller und für die Kommunikation mit den Herstellern bestimmen und akzeptieren, eine Sprache ist, die von der größtmöglichen Zahl von Nutzern weitgehend verstanden wird.
Konrad
www.KoBraSoft.de
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-
Warf
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- Registriert: Di 23. Sep 2014, 17:46
- OS, Lazarus, FPC: Win10 | Linux
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Re: CRA-Meldepflicht
Für den CRA wird sich in der Zukunft sehr viel um die Frage drehen was als Produkt gilt und was nicht. Code snippets sind definitiv kein Produkt, ein fertiger exe installer der eine standalone Anwendung shipped definitiv schon. Alles dazwischen ???
Also Beispiel, ist eine Bibliothek ein Produkt? Wenn sie mit software geliefert wird, z.b. OpenSSL, dann nicht, weil dann die Software die sie mitliefert das Produkt ist. Wenn es ein Add-on ist das man in eine bestehende software reinladen kann dann vermutlich schon weil es ja ohne Einbezug des hauptnsoftware Entwicklers alleinstehend ausgeliefert wird. Das sind aber bislang alles nur Einschätzungen. Richtige Guidance z.b. von der EU KOM sowie Rechtsprechungen von Richtern gibt es noch nicht.
Das ist insbesondere schlimm bei hoch technischen Verordnungen die zwar von entsprechenden Experten in dem Gebiet verhandelt werden und im Englischen text dann sehr speziell sind, in der Übersetzung aufgrund von fehlemendem Fachwissen dann aber dinge schlicht weg falsch wiedergegeben werden
Ich müsste nochmal genauer nachschauen was in den Artikeln alles rechtsverbindlich ist. Hatte bislang noch keine zeit mir den CRA im detail anzuschauen
Also Beispiel, ist eine Bibliothek ein Produkt? Wenn sie mit software geliefert wird, z.b. OpenSSL, dann nicht, weil dann die Software die sie mitliefert das Produkt ist. Wenn es ein Add-on ist das man in eine bestehende software reinladen kann dann vermutlich schon weil es ja ohne Einbezug des hauptnsoftware Entwicklers alleinstehend ausgeliefert wird. Das sind aber bislang alles nur Einschätzungen. Richtige Guidance z.b. von der EU KOM sowie Rechtsprechungen von Richtern gibt es noch nicht.
Tipp: lies die englische Version. EU Verordnungen werden auf Englisch verhandelt und danach, meist von Juristen ohne Fachwissen in die jeweilige Landessprache übersetzt. Zwar ist die Deutsche version die hier rechtsverbindliche, aber leider stecken die grundsätzlich voller Übersetzungsfehler.KoBraSoft hat geschrieben: Sa 12. Sep 2026, 16:58 Ich habe gerade das erste mal davon gehört und die Verordnung https://eur-lex.europa.eu/legal-content ... _202402847 überflogen.
Diese Verordnung enthält gefühlt eine Million Wörter und ist in bestem Bürokratendeutsch verfasst.
Soweit ich es verstehe, geht es bei CRA nicht nur um eine Meldepflicht, sondern es wird ein Bürokratiemonster.
Das ist insbesondere schlimm bei hoch technischen Verordnungen die zwar von entsprechenden Experten in dem Gebiet verhandelt werden und im Englischen text dann sehr speziell sind, in der Übersetzung aufgrund von fehlemendem Fachwissen dann aber dinge schlicht weg falsch wiedergegeben werden
Bei diesen nummerierten Absätzen am anfanghandelt es sich um sog. Erwägungsgründe (engl. Recital), die denn Sinn und Zweck der Verordnung beschreiben sollen und einen Rahmen geben wie die folgenden Artikel auszulegen sind. Selbst sind sie nicht rechtlich bindend. Wenn es also keinen Artikel gibt der die Kommission verpflichtet, ist das was da steht nicht mehr als ein netter Hinweis das die Kommission das doch irgendwann mal tun könnte.Randzahl 93:
Ich müsste nochmal genauer nachschauen was in den Artikeln alles rechtsverbindlich ist. Hatte bislang noch keine zeit mir den CRA im detail anzuschauen